Fernbehandlung

Barmer kritisiert Leistungslimit für Videosprechstunden

Die Barmer plädiert vehement für Arzt-Patienten-Kontakte am Bildschirm. Mit der Abrechnungsbegrenzung des Fernkontakts auf 30 Prozent der Quartalsleistung ist die Ersatzkasse nicht einverstanden.

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Arzt digital zugeschaltet: Die Barmer macht sich für die Videosprechstunde stark.

Arzt digital zugeschaltet: Die Barmer macht sich für die Videosprechstunde stark.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Berlin. Die Barmer Krankenkasse wirbt für eine stärkere Nutzung von Videosprechstunden und kritisiert inzwischen wieder geltende Beschränkungen. „Videosprechstunden haben sich gerade in der Corona-Pandemie bewährt“, sagte Vorstandschef Christoph Straub der Deutschen Presse-Agentur. Sie seien ein Baustein gewesen, dass die Versorgung stabil geblieben sei, könnten flexibler in Terminkalender integriert werden und sparten Patienten und Ärzten vor allem auf dem Land weite Wege.

Dass Videotermine nach einem unbegrenzt möglichen Angebot in der Pandemie seit April auf 30 Prozent der Praxisleistung beschränkt seien, baue Schranken auf und bremse die Digitalisierung. Die Nachfrage nach Videosprechstunden sei in der Pandemie deutlich gestiegen, erläuterte die Kasse. So hätten Barmer-Versicherte 2019 rund 250 Videotermine genutzt, in den beiden Pandemie-Jahren 2020 und 2021 dann insgesamt über 370.000.

Besonders oft seien Videosprechstunden in der Psychotherapie zum Einsatz gekommen, sie wurden demnach unter den Barmer-Versicherten 177.500 mal genutzt. Umso bedauerlicher sei, dass psychotherapeutische Sprechstunden und vorbereitende Sitzungen vor einer Psychotherapie seit April nicht mehr per Video möglich seien. (dpa)

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Kommentare
Andreas Hoffmann 26.08.202218:25 Uhr

Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass die Barmer erkannt hat, dass sie mit der Videosprechstunde nach heutigen Abrechnungsregeln viel Geld sparen kann. Solange Versichertenpauschale etc. bei der Videosprechstunde gekürzt werden, wird sie eine Ausnahme bleiben. Ich zahle während der Videosprechstunde die selbe Praxismiete etc. wie während der regulären Sprechstunde, soll mich aber mit einer reduzierten Vergütung zufrieden geben - klar, dass das der Barmer gefällt…

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