Rollstühle und Co.

Barrieren für Behinderte beim Arztbesuch

Freier Zugang zu Arztpraxen ist für Menschen mit Behinderung oft nicht möglich. Die Regierung will nun ein Konzept gemeinsam mit der Ärzteschaft vorlegen.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Knopf statt Barriere.

Knopf statt Barriere.

© Stefan Redel / fotolia.com

NEU-ISENBURG/BERLIN. Viele Hausarztpraxen in Deutschland sind für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen nur schwer zugänglich. So haben rund 22 Prozent der Allgemeinmedizin-Praxen einen barrierefreien Zugang.

Bei Facharztpraxen sieht es ähnlich aus: Bei 17 Prozent der Psychotherapie-Praxen gibt es einen barrierefreien Zugang, bei Zahnmedizinern sind es 15 Prozent. Bei der Berechnung erreichen niedergelassene Radiologen einen Spitzenwert: Dort haben 37 Prozent der Praxen einen barrierefreien Zugang.

Die Zahlen gehen aus einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Linke) hervor. Allerdings, so schreibt es die parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz (CDU), seien diese Zahlen aus den Strukturdaten der Stiftung Gesundheit nur ein Näherungswert.

Denn: "Der Bundesregierung liegen umfassende Erkenntnisse zur Barrierefreiheit von Arztpraxen derzeit nicht vor."

Während der barrierefreie Zugang sowie rollstuhlgerechte Räume in knapp einem Drittel der Praxen vorhanden sind, fehlt es in fast allen von der Stiftung Gesundheit erfassten Praxen an barrierefreien Toiletten und Untersuchungsmöbeln. Vor allem bei Hausärzten (zwei Prozent) und bei Gynäkologen (vier Prozent) ist der Anteil gering.

Laut Widmann-Mauz will die Bundesregierung weiter am Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention festhalten, dass bis 2020 Arztpraxen "zunehmend barrierefrei zugänglich werden". Der Aktionsplan wurde 2011 von der damaligen schwarz-gelben Regierung beschlossen.

In der UN-Konvention, die im Jahr 2008 von Deutschland ratifiziert hatte, heißt es in Artikel 25: "Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation haben."

Nach BMG-Angaben will die Regierung "gemeinsam mit der Ärzteschaft ein Gesamtkonzept" vorlegen. Über den Stand der Diskussionen konnte ein Sprecher der KBV keine genaueren Angaben machen.

Linken-Politikerin Zimmermann: "Die Ankündigung der Bundesregierung ein Gesamtkonzept vorzulegen ist zwar zu begrüßen, ein solches Programm muss aber substanzielle Fortschritte ermöglichen und darf sich nicht auf unverbindliche Absichtserklärungen beschränken."

Die KBV hat im Januar 2013 eine Broschüre für den barrierefreien Praxis-Bau und -umbau herausgegeben. Die KBV weist daraufhin, dass bei Praxis-Neubauten regionales Baurecht gelte, das fast überall Barrierefreiheit vorschreibe.

Bei Umbauten von älteren Praxisräumen müsse oftmals mit Investitionen in sechsstelliger Höhe gerechnet werden. Das Thema Barrierefreiheit werde auch in der Versichertenbefragung, die die KBV kommende Woche vorstellen will, ein Thema sein.

Die Broschüre der KBV zur Barrierefreiheit: http://tinyurl.com/lx3vbsc

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 25.07.201420:50 Uhr

Sicher haben das schon alle Anwälte und Steuerberater,

oder?

Carsten Windt 24.07.201414:46 Uhr

Das ist letztlich eine Geldfrage.

Wenn der Bund eine barrierefrei Praxis möchte, so muss er sich beteiligen. Die Alternative ist doch, dass Neugründungen geringer ausfallen, weil entweder teuere Objekte angemietet oder umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Nicht jeder der eine Praxis neu gründet kann diese Kosten auch noch finanzieren. Aber in der heutigen Zeit müsste es doch möglich sein die Kosten als Kredit der KFW (ohne Zinsen) zu decken.

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