Praxisbewertung

Basiszins von rund einem Prozent

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BERLIN. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den neuen Basiszinssatz für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben. Das ist für Arztpraxen insofern wichtig, da der Zinssatz auch in die Bewertung von Arztpraxen einfließt - nämlich bei der Berechnung künftiger Erträge.

Wobei hier oft eine modifizierte Ertragswertmethode angewandt wird, die maximal fünf Jahre umfasst. Gerne verwendet wird er aber auch bei der Bewertung von Immobilien.

Der Zinssatz leitet sich von der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab.

Kein Wunder also, dass die Deutsche Bundesbank mit Stichtag 4. Januar 2016 gerade einmal einen Wert von 1,10 Prozent für den Basiszinssatz errechnet hat. (reh)

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