Beamte müssen Praxisgebühr bezahlen

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LEIPZIG (mwo). Auch Beamte müssen weiterhin die Praxisgebühr bezahlen. Das ist rechtmäßig, "insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt", urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Beamte bekommen ihre Gesundheitskosten in der Regel hälftig als staatliche "Beihilfe" ersetzt, für den Rest sichern sie sich meist privat ab. Wie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse müssen dabei aber auch die Beamten eine Praxisgebühr von zehn Euro je Quartal bezahlen.

Zwei Beamte aus Nordrhein-Westfalen meinten, dadurch werde die im Grundgesetz verankerte Fürsorgepflicht des "Dienstherren" verletzt. Das Oberverwaltungsgericht Münster meinte noch, dies sei zumindest nicht ausreichend geprüft worden.

In oberster Instanz wies nun das Bundesverwaltungsgericht die Klagen aber ab.

Az: 2 C 127.07 und 2 C 11.08

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