Mamma-Ca
Bei Brustkrebs drei neue Gentests auf Kasse erlaubt
In der vertragsärztlichen Versorgung können jetzt drei weitere biomarkerbasierte Tests zur Therapieentscheidung für oder gegen eine Chemotherapie bei frühem Brustkrebs herangezogen werden.
Veröffentlicht:Berlin. Zur Bestimmung des Rezidivrisikos beziehungsweise der Chancen einer Chemotherapie beim primären Mammakarzinom können ab sofort neben dem OncotypeDX® drei weitere biomarkerbasierte Tests zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verwendet werden: EndoPredict®, MammaPrint® und Prosigna®. Ein entsprechender Beschluss, den der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte Oktober vorigen Jahres gefasst hatte, ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger seit 20. Januar in Kraft.
Als erster Gentest zur Bestimmung des Rezidivrisikos und damit zur Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie beim frühen Brustkrebs fand im August 2019 der OncotypeDX® Eingang in die kassenärztliche Versorgung. Infolgedessen gibt es auch bereits zwei EBM-Ziffern zur Abrechnung der Patientenberatung: Die GOP 13507 (für Internisten) sowie die GOP 08347 für Frauenärzte; beide Ziffern sind mit jeweils 65 Punkten dotiert, beide können je fünf absolvierten Gesprächsminuten angesetzt werden – und maximal fünfmal im Krankheitsfall. Pathologen rechnen die Aufarbeitung der Gewebeprobe mit der GOP 19501 ab (552 Punkte). Die Kosten für Testung einschließlich des dazu verwendeten Produkts werden pauschal mit 3296,50 Euro (GOP 19502) vergütet.
Umstrittene Entscheidung
Die Entscheidung, weitere Gentests zur Bestimmung der Therapiechancen bei Brustkrebs nach erster Op und Bestrahlung in den Kassen-Katalog aufzunehmen, war im GBA umstritten. Der GKV-Spitzenverband etwa hatte dagegen argumentiert, die Zuverlässigkeit ihrer Vorhersagekraft sei für die drei neuen Analyseverfahren – anders als für den OncotypeDX® – durch keinerlei randomisierte kontrollierte Studien belegt.
Dagegen hatten der unparteiische Ausschussvorsitzende Josef Hecken sowie die Vertreterin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Sibylle Steiner, eingewandt, dass die drei neuen Testverfahren bereits Bestandteil diverser Selektivverträge seien und überdies auch von einigen Fachgesellschaften in Leitlinien empfohlen werden. (cw)