Bei Jobsuche gesetzlich unfallversichert

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HALLE (dpa). Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem potenziellen Arbeitgeber vorstellt, ist auf dem Weg dahin gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags kommt. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle in einem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Az.: L 6 U 31/05

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