Mitarbeiterbindung

Beihilfe bringt MFA mehr als Urlaubsgeld

Praxischefs können die Urlaubskasse ihrer MFA aufbessern – und dabei sogar Steuern sparen.

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KÖLN. Die Sommerferien stehen bevor. Medizinische Fachangestellte (MFA), die schulpflichtige Kinder haben, sind somit an die im Vergleich zur Nebensaison oft teureren Reisetermine gebunden. Praxischefs können ihren MFA dabei finanziell unter die Arme greifen – und so das Arbeitgeberimage stärken sowie zusätzlich Steuern sparen. Darauf weist das Kölner Praxisberatungsunternehmen Frielingsdorf Consult hin.

Urlaubsgeld als solches sei lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Für Praxisinhaber ergeben sich aber als Alternative die pauschalversteuerten Erholungsbeihilfen, wie es in der Mitteilung mit Verweis auf den Steuerberater und Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK) Dennis Janz von der Dortmunder Kanzlei Schmidt-Janz-Gausemeier heißt.

Da im Normalfall nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben meist nur die Hälfte in den Portemonnaies der Angestellten übrig bleibe und der Praxisinhaber außerdem noch tiefer in die Tasche greifen müsse, um die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die rund 20 Prozent des Bruttourlaubsgeldes ausmachten, zu bezahlen, seien die Praxischefs mit der pauschalversteuerten Erholungsbeihilfe besser beraten.

Diese ist nach Paragraf 40 Abs. 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz begrenzt auf Jahresbeträge von 156 Euro für den Arbeitnehmer, zusätzlich 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind. Für eine vierköpfige Familie seien dies immerhin 364 Euro, die zusätzlich netto in die Familienkasse fließen, wenn der Arbeitgeber diese mit 25 Prozent pauschal versteuert. Sozialversicherungsbeiträge fielen hierbei nicht an. Das Gesetz sehe dabei jedoch vor, dass dieses Geld tatsächlich für Erholungszwecke genutzt wird. Daher sollte sich der Praxisinhaber schriftlich bestätigen lassen, dass das Geld in zeitlichem Zusammenhang mit einem Urlaub gezahlt wurde – nicht länger als drei Monate vor oder nach einem Urlaub. (maw)

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