Kommentar zum PDSG

Beim Datenschutz übers Ziel hinausgeschossen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte will den Kassen bei der Umsetzung der E-Patientenakte in die Speichen greifen. Ist das wirklich nötig?

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Es ist jetzt mehr als 15 Jahre her, dass die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens politisch eingeläutet wurde. Bis heute gibt es nicht einmal einen flächendeckenden E-Mail-Dienst, geschweige denn eine elektronische Akte in Patientenhand. In Europa müssen wir uns damit seit Jahren verschämt wegducken.

Jeder mag von Jens Spahns „agiler“ Gesetzgebung halten, was er will. Aber er hat die deutsche „ePA“ in Patientenhand so nah an die Zielgerade geführt wie niemand vor ihm. Dass jetzt Datenschutzbehörden, die jahrelang mit dafür gesorgt haben, dass „digitale Patientenrechte“ in Deutschland kein Thema waren, einfach weil es keinen digitalen Patienten gab, mit Verweis auf fehlende Patientenrechte gegen ein vom Bundestag schon verabschiedetes – und vorher nun wahrlich nicht wenig diskutiertes – Gesetz schießen, ist schon etwas schräg.

Detailliertes Zugriffsmanagement ist richtig und wichtig

Niemand ist gezwungen, im ersten Jahr die ePA zu nutzen. Wer das – wichtige, richtige, nötige – detaillierte Zugriffsmanagement möchte, der wartet noch ein Jahr länger. Darauf kommt es nach jetzt 15 Jahren nun auch nicht mehr an. Alle anderen können die ePA schon vorher nutzen, gern auch mit DSGVO-Beipackzettel.

Ohnehin geht es vermutlich mindestens genauso sehr um Eitelkeit wie um Inhalt: Niemand will ernsthaft Menschen ausschließen, die kein Handy haben. Und dass es besser ist, die besten Authentifizierungsverfahren zu haben, als die zweitbesten, ist auch jedem klar. Nur: Braucht es dazu wirklich so eine Show?

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Kommentare
Dr. Martin Junker 26.08.202011:40 Uhr

Hier irrt Herr G.v.G ! Bedenken zu dem ganzen Konstrukt sind seit Jahren und sehr transparent vorgelegt worden, während unser hyperaktiver Minister Spahn laufend und stillschweigend die eingebauten Sicherungen, im Zusammenspiel mit den datengeilen Krankenkassen, kurzfristig aus den Vorlagen herauszunehmen pflegt! Der Patient muß Herr seiner Daten bleiben, erfährt aber nirgendwo deutlich, wer alles "mitliest". Völlig indiskutabel ist aber die leicht zu knackende oder auch vom Pat. gewollte Änderungsmöglichkeit der Angaben der ePA. Damit sind die Angaben für den behandelnden (Not-)Arzt juristisch völlig wertlos, da womöglich lebensbedrohlich lückenhaft! Eine sicher sinnvolle ePA muß absolut arztbezogen sein und darf nur von diesem, zusammen mit dem Pat., veränderbar sein! Zugriff von anderen Körperschaften, gleich welcher Art, ist grundgesetzwidrig und gegen die DSGO und gibt den Falschen Macht- und Wissenszuwachs!

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