Interview

Berufserlaubnis wird eher selten entzogen

Bei gravierenden Verstößen gegen das Straf- oder Berufsrecht droht der Entzug der Approbation. Im Saarland ist dafür das Landesamt für Soziales zuständig. Sein Direktor Stefan Funck würde ein abgestuftes Instrumentarium an Sanktionen für alle Gesundheitsberufe begrüßen.

Von Michael Kudena Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ kann analog zur ärztlichen Approbation widerrufen werden, wenn man sich „eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt“. Kommt dies oft vor?

Stefan Funck: Von diesem Mittel wurde in den vergangenen Jahren selten Gebrauch gemacht, da uns keine Hinweise bzw. Informationen vorlagen, die einen solch drastischen Schritt, der einen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte subjektive Berufswahlfreiheit des Betroffenen darstellt, gerechtfertigt hätte.

Warum so selten?

Berufserlaubnis wird eher selten entzogen

© Carsten Simon

Funck: Mitteilungen in Strafsachen im nichtakademischen Bereich sind selten, gleiches gilt bisher für Meldungen von anderer Stelle. Damit die Approbationsbehörde tätig werden kann, muss zudem ein derart gravierender Verstoß vorliegen, dass er den Entzug der Berufserlaubnis rechtfertigt.

Würden Sie es begrüßen, wenn Ihnen – ähnlich wie bei den Ärzten – auch bei anderen Gesundheitsberufen ein gestuftes Sanktionsinstrumentarium zur Verfügung stünde?

Funck: Im Bereich der ärztlichen Approbationen verfügen wir neben dem Mittel des Entzuges der Approbation auch über die niedrigschwelligere Möglichkeit des Ruhendstellens. Eine solche vorläufige Maßnahme ist auch bei den Gesundheitsberufen denkbar und überlegenswert.

Daneben besteht allerdings bereits jetzt schon ein solch niedrigschwelliges Mittel im Rahmen des Strafprozesses, innerhalb dessen ein strafrechtliches Berufsverbot ausgesprochen werden kann. Hiervon wird von Seiten der Gerichte allerdings nur sehr selten Gebrauch gemacht.

Um tätig zu werden, sind Sie auf Ermittlungen und Meldungen der Justiz angewiesen. Sind Sie mit dem Kommunikationsfluss zufrieden?

Funck: Aktuell hat sich gezeigt, dass wir in der Vergangenheit nicht immer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben informiert wurden. Das hat die Staatsanwaltschaft auch gerade in den öffentlich bekannt gewordenen Fällen teilweise eingeräumt.

Können Sie sich Verbesserungen vorstellen?

Funck: Eine Verbesserung wäre es, wenn wir in Zukunft in allen relevanten Fällen entsprechend der rechtlichen Vorgaben immer und umfassend rechtzeitig informiert würden.

Stefan Funck

  • Direktor des Landesamtes für Soziales im Saarland.
  • Das Amt ist für die Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen für Gesundheitsberufe zuständig.
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