Statistisches Bundesamt

Beschäftigung im Gesundheitswesen nimmt wieder deutlicher zu

Mit 6,2 Millionen Arbeitsplätzen – sozialversicherungspflichtig und selbstständig – ist das Gesundheitswesen ein Job-Gigant. Und nach zwischenzeitlicher Flaute stehen die Zeichen jetzt wieder auf Zuwachs.

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Die Medizin ist weiblich: Dreiviertel der Beschäftigten in Gesundheitsberufen sind Frauen. In Arztpraxen ist deren Anteil mit knapp 82 Prozent noch höher.

Die Medizin ist weiblich: Dreiviertel der Beschäftigten in Gesundheitsberufen sind Frauen. In Arztpraxen ist deren Anteil mit knapp 82 Prozent noch höher.

© Tatjana Balzer / stock.adobe.com

Wiesbaden/Berlin. 2024 hat die Beschäftigung im Gesundheitswesen erstmals seit dem Pandemiejahr 2021 wieder nennenswert zugelegt. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag meldet, waren zum Ende des Berichtsjahrs deutschlandweit 4,6 Millionen Frauen und 1,6 Millionen Männer in Gesundheitsberufen tätig – in Summe mit rund 6,2 Millionen 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr; die Zahl umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ebenso wie Selbstständige und entspricht den amtlichen Angaben zufolge 4,4 Millionen Vollzeitäquivalenten.

Personalzuwachs habe es sowohl in stationären als auch in und ambulanten Einrichtungen gegeben – wenngleich unterschiedlich stark: In Kliniken und Pflegeheimen um 3,0 Prozent auf etwas mehr als 2,2 Millionen Beschäftigte, in ärztlichen und therapeutischen Praxen, ambulanten Pflegediensten und Apotheken um 1,3 Prozent auf rund 2,5 Millionen. Die übrigen Arbeitsplätze entfallen auf Pharma-, Medtech- und Vorleistungsindustrie, Verwaltung und Großhandel. Für humanärztliche Praxen weist Destatis zu Ende 2024 rund 736.000 Beschäftigte (600.000 Frauen, 136.000 Männer) aus und damit einen unterdurchschnittlichen Zuwachs um 0,5 Prozent.

Kein Bedürfnis, mehr zu arbeiten

Forderungen, den Fachkräftemangel durch Mehrarbeit auszugleichen, finden auch bei Angehörigen der Gesundheitsberufe wenig Gegenliebe. Wie aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht, wünschten sich zuletzt (2023) bundesweit 56,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine kürzere Wochenarbeitszeit, als sie arbeitsvertraglich zu leisten hatten. Unter den medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitsberufen sagten das mit 57 Prozent genauso viele. 35,5 Prozent aller Angestellten wollten ihre aktuelle Wochenarbeitszeit beibehalten (Gesundheitsberufe: 34,2 Prozent) und lediglich 7,9 Prozent der abhängig Beschäftigten hätten wöchentlich gerne länger zu tun (Gesundheitsberufe: 8,8 Prozent).

In der Hauptsache gefragt hatten die Abgeordneten der Linken aber nach den zu erwartenden, auch gesundheitlichen Auswirkungen der geplanten Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit; im Koalitionsvertrag ist das angekündigt. Zu dieser Fragestellung bleibt die Regierung jedoch vage. Nach derzeitigem arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand, lasse sich „keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen“. Die wissenschaftliche Studienlage sei „heterogen und kontextabhängig“.

Gesetzliche Wochenarbeitszeit ante portas

Schließlich hänge vieles „von der konkreten Ausgestaltung der Regelung ab, welche dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt“, heißt es wiederholt. Allerdings bekräftigt die Bundesregierung, dass „die Ermöglichung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht der Ausweitung der Arbeitszeit dient“. Vielmehr solle dadurch nur „den Sozialpartnern und den Arbeitsvertragsparteien ein größerer Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit eingeräumt werden“.

Zum Stand des Reformvorhaben heißt es, zwischen Juli und Oktober vorigen Jahres seien „in mehreren konstruktiven Sitzungen“ die unterschiedlichen Aspekte des Themas „mit den Sozialpartnern beleuchtet und die verschiedenen Standpunkte dargelegt und diskutiert“ worden. Zu konkreten Inhalten der Gespräche habe man Vertraulichkeit vereinbart. „Die aus dem Austausch mit den Sozialpartnern gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit eingehend ausgewertet, Umsetzungsmöglichkeiten geprüft und konkrete Regelungsvorschläge erarbeitet.“

Beschäftigten in der ambulanten und stationären Versorgung könnte die Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit – und damit etwa die Chance zur 4-Tage-Woche – entgegenkommen: Hier waren 2023 laut Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 12,5 Prozent der Beschäftigten ohnehin schon überlange tatsächliche Arbeitszeiten gewohnt (mehr als 48 Stunden pro Woche). Von langen Arbeitszeiten (40 bis 48 Stunden pro Woche) berichteten 31 Prozent. (cw)

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