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Besserer Schutz vor Lockangeboten

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BERLIN (dpa). Die Bürger werden besser vor Lockvogelangeboten bei Krediten geschützt. Offerten, die mit besonders niedrigen Zinsen werben, die aber in der Realität kaum ein Verbraucher erhält, sind künftig verboten, teilte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) am Donnerstag in Berlin mit. "Unterm Strich stehen für die Verbraucher mehr Transparenz und bessere Vergleichsmöglichkeiten." Die neuen Regelungen treten an diesem Freitag in Kraft.

Das neue Gesetz schreibt vor, dass in der Werbung für Kredite nur ein realistisches Beispiel mit einem effektiven Jahreszins angegeben werden darf. Als realistisch gilt ein beworbener Zins, wenn sich zu diesen Konditionen mindestens zwei Drittel der angesprochenen Kunden tatsächlich Geld leihen können. Darlehen können zudem künftig ohne Einhaltung einer Frist jederzeit vorzeitig gekündigt werden.

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