Betriebskostenfehler: Widerspruch muss jährlich neu erfolgen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (mwo). Wenn ein Wohnungsvermieter seinem Mieter jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung mit dem immer wieder gleichen Fehler vorlegt, müssen die Wohnungsnehmer trotzdem jedes Jahr wieder neu widersprechen. Sie können sich nicht auf den Widerspruch der Vorjahre berufen, urteilte jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Im Streitfall hatte der Vermieter 2003 bis 2005 die Grundsteuer in Höhe von jährlich 270 Euro in die Betriebskostenabrechnung einbezogen. Die Mieter kürzten diesen Betrag. 2003 und 2004 widersprachen sie der Abrechnung zudem auch schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten, 2005 aber nicht mehr.

Das war ein Fehler, wie sich im Nachhinein herausstellte: Zwar kamen auch Amts- und Landgericht Mannheim zu dem Ergebnis, dass der betreffende Mietvertrag eine Umlage der Grundsteuer nicht zulässt; doch für 2005 müssten die Mieter trotzdem zahlen, weil sie der Abrechnung nicht widersprochen hatten.

Dem schloss sich nun auch der BGH an: Der Widerspruch werde durch frühere Beanstandungen nicht entbehrlich. Denn Zweck der Frist sei Rechtssicherheit; und dieses Ziel werde verfehlt, wenn sich Mieter auch auf frühere Einwendungen berufen könnten.

Az.: VIII ZR 185/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwalt wurde erst zu früh, dann zu spät aktiv

Widerspruch gegen E-Mail einer KV-Mitarbeiterin lief ins Leere

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin hält einen Reagenzstreifen zur Analyse einer Urinprobe in der Hand.

© H_Ko / stock.adobe.com

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant