Arbeitsschutz

Betriebsräte haben Mitspracherecht

Veröffentlicht:

ERFURT. Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Organisation des Arbeitsschutzes in Unternehmen geht. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in einem Fall aus Hamburg.

Der Betriebsrat habe bei betrieblichen Regelungen zum Gesundheitsschutz mitzubestimmen, "wenn der Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben", heißt es in der Begründung des Ersten Senats.

Eine Firma, die sich unter anderem mit der Installation und der Wartung von Aufzügen beschäftigt, hatte für ihren Betrieb in Hamburg die Pflichten beim Arbeitsschutz auf die dort beschäftigten Meister übertragen. Der Betriebsrat wurde nicht eingeschaltet.

Das hatte die Arbeitnehmervertretung zurecht moniert. Eine Rechtsbeschwerde des Unternehmens hatte vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht keinen Erfolg. (dpa)

Az.: 1 ABR 73/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arztgehälter

Angestellte Ärzte in Praxen verdienen besser auf dem Land

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

„ÄrzteTag“-Podcast

Müssen die Praxen Angst vor Sanktionen wegen der ePA haben, Herr Naumann?

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?