Genome Editing

Biotech-Firmen sehen Defizite bei Gesetzesnovelle

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BERLIN. Die Biotechnologievereinigung des Verbandes der Chemischen Industrie (DIB) mahnt Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des Gentechnikgesetzes an, die Anfang Dezember in erster Lesung im Bundestag war. Am Freitag berät der Bundesrat darüber. Die DIB stört sich vor allem an der Einführung sozioökonomischer Entscheidungskriterien. Diese "gefährden das hochinnovative Feld des Genome Editing", prophezeit der DIB-Vorsitzende

Im Mai 2016 habe bereits der EU-Rat darauf hingewiesen, dass unberechenbare Regelungen Forschung und Innovationen in der EU behindern können, so der DIB-Vorsitzende Matthias Braun.

Unter Genome Editing versteht man, wie die DIB verdeutlicht, eine Reihe neuer molekularbiologischer Methoden, die aus der Natur stammen und punktgenau einzelne DNA-Bausteine bearbeiten. Gene könnten so an- oder ausgeschaltet, eingefügt oder entfernt werden. Die Methoden des Genome Editing kommen weltweit in der Grundlagenforschung, in der Biotechnologie und in der Biomedizin zum Einsatz. Sie könnten dazu beitragen, bisher unheilbare Krankheiten wie Multiple Sklerose, Alzheimer oder HIV-Infektionen zu entschlüsseln und damit zu heilen. Außerdem könne Genome Editing Antibiotikaresistenzen ausschalten, betont die DIB.

Beim Gentechnikgesetz geht es laut DIB im Kern um die Frage, wie das Anbauverbot der EU für zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland umgesetzt wird. Das Gesetz würde, so die Lesart der Industrievereinigung, ein fundamentales Problem schaffen. "Bei Beschluss des Gesetzes würde in Deutschland nicht mehr mit naturwissenschaftlichen Gründen über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entschieden, sondern politisch. Da sich politische Meinungen ändern können, gäbe es in Zukunft für die Biotech-Industrie keine Rechtssicherheit mehr", warnt Braun. Die DIB fordere daher eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung, die auch die Auswirkungen auf den Handel mit Ländern außerhalb der EU einbeziehe. (maw)

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