Zugang zu Praxen und Information
Caritas fordert mehr Barrierefreiheit in der medizinischen Versorgung
Anlässlich des Tages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mahnt die Caritas mehr Barrierefreiheit an. Dabei geht es nicht nur um den Zugang zu Praxen.
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Und jetzt? Die Caritas fordert, dass der barrierefreie Umbau bestehender Praxen gesetzlich gefördert wird. Es sollte aber auch ein Augenmerk auf barrierefreien Zugang zur medizinischen Informationen gelegt werden.
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Berlin. Anlässlich des Europäischen Tages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am Mittwoch pocht die Caritas auf einen barrierefreien Zugang zur medizinischen Versorgung. „Wir fordern, dass der Neubau von Arztpraxen zwingend barrierefrei erfolgen muss und dass der barrierefreie Umbau bestehender Praxen gesetzlich gefördert wird“, sagte Caritas-Vorstandsmitglied Eva Welskop-Deffaa am Dienstag. Zu oft sei der Zugang zu Praxen und Krankenhäusern, aber auch zu medizinischer Aufklärung und Informationen für Menschen mit Behinderung erschwert bis gar unmöglich, erklärte der katholische Wohlfahrtsverband.
Barrierefreiheit auch für Zugang zu Information
Mit Aufzügen und breiten Türen sei es nicht getan, meinte Welskop-Deffaa weiter. Ein barrierefreier Zugang zu medizinischer Versorgung heiße zum Beispiel auch, dass Informationen und Aufklärungen zu Behandlungen verständlich seien und dass für Patientengespräche genug Zeit eingeplant werde.
Zum Thema gehöre auch, dass Patienten ihr Recht, bei Bedarf eine Begleitperson im Krankenhaus dabei zu haben, umsetzen könnten. „Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung brauchen häufig eine individuelle Begleitung durch eine Assistenzperson im Krankenhaus“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), Johannes Magin.
Verbände drängen auf finanzielle Hilfe für Begleitung und Assistenz
Zusammen mit weiteren Fachverbänden dringt die CBP weiter auf eine Finanzierung der Begleitung und Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte hätten die Situation verschärft, erklärten fünf Verbände gemeinsam, darunter die Lebenshilfe und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe. Nach eigenen Angaben vertreten sie zusammen etwa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Kostenübernahme müsse noch vor der Bundestagswahl im September gesetzlich geregelt werden, finden sie.
Bislang bekommen Betroffene für die Begleitung nur finanzielle Hilfe, wenn sie die Unterstützung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren. Eine Änderung wird seit langem gefordert, auch Bundestag und Bundesrat hatten sich schon mit dem Thema befasst. Mehrere Beauftragte der Bundesregierung hatten die Koalition ebenfalls aufgefordert, die Frage noch vor der Wahl zu regeln. (KNA)