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Abrechnungstipps

Chronikerversorgung: PKV will gelegentlich Dokumentation für GOÄ-Nr. 15 sehen

Die privatärztliche Abrechnung der Chronikerversorgung steht und fällt mit der guten Dokumentation.

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Hemsbach. Gemeinsam ist seltenen Erkrankungen der meist chronische Verlauf. Insofern kommen bei den betroffenen Patienten neben den krankheitsspezifischen Leistungen und Laborparametern, vordergründig die Chronikerleistungen zum Einsatz. Im EBM sind dies die Positionen (GOP) 03220 und 03221 – natürlich nur, wenn die geforderten Kontaktfrequenzen eingehalten werden.

Bei privat versicherten Patienten ist die Versorgung chronisch Kranker mit der GOÄ-Nr. 15 zu berechnen. Dabei ist zu beachten, dass die Voraussetzungen zu deren Berechnung in den Praxisunterlagen dokumentiert werden müssen. Das ist zwar selbstverständlich, denn die Dokumentationspflicht ist eine der zentralen Aufgaben nicht nur der vertragsärztlichen, sondern der gesamten ärztlichen Tätigkeit. Zudem ist die korrekte Dokumentation aus forensischen Gründen erforderlich.

Hier nehmen die Nachfragen der privaten Krankenversicherungen allerdings deutlich zu. Die GOÄ-Nr. 15 beinhaltet gemäß der Leistungslegende grob unterteilt sechs Leistungsanteile bzw. Voraussetzungen: 1. Chronische Erkrankung, 2. ambulante Betreuung, 3. kontinuierliche Behandlung, 4. flankierende soziale Maßnahmen, 5. Einleitung und Koordination therapeutischer Maßnahmen und 6. Einleitung und Koordination sozialer Maßnahmen.

Was die privaten Krankenversicherungen aus den Diagnosen letztlich nicht hinreichend entnehmen können, sind einerseits die koordinierenden und andererseits die flankierenden sozialen Maßnahmen. Gerade die sozialen Maßnahmen werden zunehmend häufiger nachgefragt.

Nicht zuletzt ist zu beachten, dass diese Leistung nur einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig ist. Sie gilt demnach für die Betreuung über den Zeitraum eines ganzen Jahres. Damit wird auch verständlich, dass die Leistung nach GOÄ-Nr. 15 nicht gleich beim ersten Kontakt im Jahr berechnet werden sollte. Das schreibt die GOÄ zwar nirgends ausdrücklich vor, lässt sich jedoch aus der GOÄ-Legende logisch ableiten. (pes)

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