Versorgung

DKG fordert Abbau der Sektorengrenzen in der Psychiatrie

Die Psychiatrische Versorgung müsse für sektorenübergreifende Behandlungen fit gemacht werden, fordern Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Für psychiatrische Kliniken fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine neue Form der Personalbemessung.

Für psychiatrische Kliniken fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine neue Form der Personalbemessung.

© lexpixelart / stock.adobe.com

Berlin. Vertreter der stationären Versorgung fordern, mit dem Wechsel in der Politik auch einen Kurswechsel für die Krankenhäuser einzuleiten. Nicht vergessen werden solle dabei die Situation der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß bei einer Pressekonferenz am Mittwochabend in Berlin. Notwendig seien neue Modelle der Personalbemessung, eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Versorgung.

Besonderes Augenmerk erfordere die sektorenübergreifende Versorgung und die Förderung regionaler Netzwerke. „Beim Zusammenspiel der Fachkliniken mit den niedergelassenen Psychiatern, Nervenärzten und Psychotherapeuten müssen wir nachlegen, um nach dem Klinikaufenthalt das an Lebensqualität Erreichte für die Patienten zu sichern“, sagte Gaß. Dafür sollten vom Krankenhaus koordinierte Versorgungsnetzwerke aufgebaut und gefördert werden. Der Einsatz von Telemedizin könne zudem helfen, Behandlungsbrüche zu vermeiden und im Krankenhaus begonnene Therapien fortzusetzen.

Krankenhäuser als Dienstleistungszentren

Die Modellvorhaben nach Paragraf 64b SGB V sollten in die Regelversorgung überführt werden, schlug Thilo Grüning von der DKG vor. Die Krankenhäuser könnten in dieser Struktur die Rolle von integrierten Dienstleistungszentren übernehmen, sagte Grüning. Hilfreich wäre ein Aufbrechen der starren Vergütungsregeln in Richtung sektorenübergreifender Budgets, aus denen die vollstationäre, teilstationäre, stationsäquivalente und ambulante Behandlung eines Patienten finanziert werden könne.

In den Modellvorhaben werden solche Versorgungsstrukturen bereits durchgespielt: Auf dem gesamten Behandlungspfad würden die Patienten von festen Bezugspersonen begleitet, je nach Befinden des Patienten ließen sich fließende Übergänge von stationärer bis zur ambulanten Behandlung zuhause ermöglichen, erklärte Paul Bomke, Geschäftsführer des Pfalzklinikums. Das Vermeiden von Behandlungsbrüchen verhindere Rückfälle, Krisen und somit auch Wiedereinweisungen.

Gaß: Vorhaltekosten statt PEPP

Die Kassen hätten aufgrund klarer Kriterien für die Budgets stets die komplette Übersicht über alle Leistungen. In diesem Setting nähmen die stationären Anteile zudem gegenüber der ambulanten und aufsuchenden Behandlung deutlich ab.

Die DKG sieht überdies massiven Änderungsbedarf im Finanzierungssystem der psychiatrischen Versorgung (PEPP). Das solle stärker an Vorhaltekosten ausgerichtet werden. Das seit 2013 schrittweise analog zum DRG-System verpflichtend eingeführte Entgeltsystem für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sorge für hohen Verwaltungsaufwand bei Dokumentation und Rechnungsprüfungen.

Die Krankenhausseite fordert zudem, bestimmte Regelungskompetenzen für den Personaleinsatz auf die Selbstverwaltung nach dem Krankenhausgesetz zu übertragen. Sanktionen für das Nichteinhalten der Personalanforderungen sollten also von den Kostenträgern und der DKG ausgehandelt werden können. Derzeit ist dies Sache des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der verhänge „schmerzhafte Strafzahlungen für das Unterschreiten der Personalvorgaben im Tagdienst“, berichtete Gerald Gaß.

„Unser Anliegen ist, motiviertes Personal flexibel und nach dem Bedarf der Patienten einsetzen zu können“, sagte Gaß. Das aktuelle Verfahren sei mit den tatsächlichen Behandlungspfaden nicht kompatibel, ergänzte Paul Bomke. In den Modellverfahren sei es deshalb nicht zwingend vorgeschrieben.

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