DSGVO

Datenschutzbeauftragter erst ab 50 Beschäftigten?

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BERLIN. Nachdem sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) massiver Kritik an seiner im Frühling vorgestellten Industriestrategie 2030 von Seiten des Mittelstands ausgesetzt sah, hat er nun am Donnerstag unter dem Titel „Wertschätzung, Stärkung, Entlastung“ Eckpunkte seiner Mittelstandsstrategie vorgelegt. Für Praxischefs als Arbeitgeber interessant ist das Bestreben Altmaiers, die heftigen Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abzufedern. So solle auf nationaler Ebene die Schwelle für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf 50 Beschäftigte angehoben werden. Auf europäischer Ebene wolle er sich für eine DSGVO-Novelle einsetzen.

Sozialabgaben will Altmaier bei 40 Prozent deckeln und die Steuerbelastung von Personenunternehmen auf maximal 45 Prozent begrenzen. „Die hohen Reserven in der Arbeitslosenversicherung müssen für eine weitere Absenkung des Beitragssatzes genutzt werden“, heißt es weiter in den Eckpunkten zur Strategie. Zudem sollten Beschränkungen bei der sachgrundlosen Befristung auf den Prüfstand.

Mittelstandspolitik will Altmaier als Querschnittsaufgabe verstanden wissen, die einen konzertierten Einsatz der gesamten Bundesregierung erfordere. „Deshalb wollen wir einen ‚Staatssekretärsausschuss Mittelstand‘ einrichten, der Vorhaben aller Ressorts auf ihre Mittelstandsverträglichkeit überprüft“, steht es geschrieben. Richtschnur für wirtschaftspolitische Entscheidungen innerhalb der Bundesregierung müsse die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen in Deutschland sein, heißt es weiter. (maw)

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