E-Rezept

Datenschutzbeauftragter übt Kritik an KVen und Apothekerverband

Das E-Rezept könne weiterhin mittels App und Papierausdruck eingelöst werden, bekräftigt der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber. Die KVen sollten ihren Ausstieg aus der Einführungsphase überdenken.

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Bonn. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zeigt sich „enttäuscht“ über den nun auch in Westfalen-Lippe vollzogenen Stopp der E-Rezept-Einführung.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen, heißt es in einer Mitteilung am Montag, sollten „ihren Ausstieg aus dem Pilotprojekt überdenken und nicht angeblich überzogene IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen vorschieben“. Bevor am zurückliegenden Donnerstag die KV Westfalen-Lippe das Handtuch warf, hatte sich die KV Schleswig-Holstein bereits Mitte August aus dem Roll-out der digitalen Verordnung zurückgezogen.

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Den KVen wie dem Apothekerverband sei das Sicherheitsproblem des Rezeptdatenabrufs mittels eGK ohne PIN „seit Monaten bekannt“, moniert Kelber. Allerdings hätten sie es „nicht wahrnehmen wollen“. Leidtragende seien nun die Patienten, „die gerne das E-Rezept auf einem der bereits funktionierenden Wege nutzen möchten“.

Dazu zählt der oberste Datenschützer die Rezept-Einlösung per App sowie den Papierausdruck des Zugangs-Tokens, der dann in der Apotheke eingescannt werden muss. Diese beiden Einlösewege, „die auch zum Start des Pilotprojekts vorhanden waren“, stünden „weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung“.

Auch den Rezeptdatenabruf mittels eGK und PIN hält Kelber für sicher. Er könnte „sofort eingesetzt werden, wenn die Krankenkassen endlich ihre Versicherten mit der PIN zur eGK versorgen würden“. Gesundheitsministerium und Bundestag seien nun aufgefordert, „durchzusetzen, dass vorhandene sichere und bequeme Authentisierungsmittel zum Standard werden“. (cw)

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