E-Rezept

KV Schleswig-Holstein steigt aus dem Rollout des E-Rezepts aus

Nach einer für Ärzte haftungsrelevanten Entscheidung des Landesdatenschutzes steigt die KV Schleswig-Holstein aus dem für 1. September vorgesehenen Rollout des E-Rezeptes aus, um Ärzte zu schützen.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Die KV Schleswig-Holstein steigt noch vor dem Start aus der Einführungsphase des E-Rezepts aus. 

Doch wieder Papier? Die KV Schleswig-Holstein steigt noch vor dem Start aus der Einführungsphase des E-Rezepts aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Bad Segeberg. Die KV Schleswig-Holstein steigt noch vor dem Start aus der Einführungsphase des digitalen Rezeptes aus. Die KV begründet ihre heute publik gemachte Entscheidung mit Hürden, die vom Datenschutz aufgebaut wurden. Damit seien digitale Lösungen, die Praxen und Patienten gleichermaßen nutzen, derzeit nicht umsetzbar, hieß es.

„Der Nutzen des eRezepts liegt für Arztpraxen im Komfort der bürokratiearmen Erstellung und für Patienten in der Einsparung mehrfacher Wege, was insbesondere für Menschen in ländlichen Bereichen vorteilhaft wäre. Beides kann momentan nicht erreicht werden“, sagte Schleswig-Holsteins KV-Vorstandschefin Dr. Monika Schliffke laut heute veröffentlichter Pressemitteilung.

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Ausgelöst hat den überraschenden Rückzug eine Nachricht des von der KV eingeschalteten Landesdatenschutzes, wonach vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien. Die auf dem Markt frei erhältlichen Apps aus dem Apothekenumfeld ermöglichten jeder Person, die – befugt oder unbefugt – im Besitz des QR-Codes ist, Verordnungsdaten einzusehen - beim Hochladen dieser Apps würden diese Date dem App-Nutzer angezeigt.

Für diesen möglichen Missbrauch müssten die verordnenden Ärzte unter Umständen haften – was die KV vermeiden will. Für die Körperschaft kommt nicht in Frage, ihre teilnehmenden Ärzte einem Haftungsrisiko auszusetzen. Die KV kritisierte, dass diese Problemstellung nicht schon in der Testphase der gematik erkannt wurde.

Digital andere Maßstäbe bei der Arzthaftung?

Die Argumentation der Datenschützer kann die KV nur formal, nicht aber inhaltlich nachvollziehen, weil sie nach Ansicht der KV das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zum Umgang mit seinen eigenen Daten beeinträchtigt.

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Die KV verwies auch darauf, dass die formale Arzthaftung in der analogen Welt mit der Übergabe des Rezeptes an den Patienten endet – unabhängig davon, ob Patienten das Rezept einlösen, verlieren, verkaufen oder über soziale Medien weiterverbreiten. Die Nachricht der Datenschützer wird so interpretiert, dass für die digitale Welt andere Maßstäbe gelten.

Alltagstauglichkeit als Voraussetzung

Schleswig-Holstein war neben der KV Westfalen-Lippe eine von zwei Landes-KVen die die stufenweise Roll-out-Phase des eRezeptes ab ersten September begleiten wollte. Dazu hatte es im Norden bereits Schulungen und viele Informationen für die Praxen gegeben.

Völlig aufgeben will die KV in Sachen eRezept aber nicht: Die schon terminierten Schulungen sollen abgeschlossen werden und die KV will weiterhin als Ansprechpartner für Fragen zu diesem Thema bereitstehen. Unterstützend wieder einschalten will man sich, wenn eine „praxis- und patientengerechte Alltagstauglichkeit absehbar ist“.

Die gematik äußerte sich zu diesem Sachverhalt auf Nachfrage der Ärzte Zeitung am Montag zunächst nicht. (Mitarbeit: maw)

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