Der Brechmitteleinsatz - ein zweischneidiges Schwert

Der Einsatz von Vomitiva bei Drogendealern ist wieder in der Diskussion.

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HAMBURG (dpa). Unter ärztlicher Aufsicht und in der Regel auf richterliche Anordnung wird verdächtigen Drogendealern meist ein Sirup der Brechwurzel "Ipecacuanha" eingeflößt. Hintergrund ist, dass viele Rauschgifthändler Drogen beim Schmuggeln oder bei Razzien verschlucken. Mit Hilfe von Vomitiva sollen etwa Kokainkugeln oder Cracksteine als Beweismittel gesichert werden.

Der Einsatz der Vomitiva ist immer wieder in der Diskussion. Auch jetzt wieder, da das Landgericht Bremen einen Freispruch für einen Polizeiarzt wegen eines tödlichen Einsatzes von Brechmittel aufgehoben hat wir berichteten).

Vomitiva wurden zeitweise in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Hessen eingesetzt. Ein Vorreiter war Frankfurt am Main, wo diese Methode vor allem bis 1996 im Kampf gegen Crack eine große Rolle spielte. 1998 starb beinahe ein Rauschgifthändler in der Main-Metropole bei einer solchen Prozedur. Nachdem danach das Oberlandesgericht Hessen diese Maßnahme untersagte, hatte das Bundesverfassungsgericht 1999 das Verbot wieder aufgehoben. Auch in Frankfurt dürfen seither Vomitiva wieder angewandt werden, kommen allerdings kaum noch zum Einsatz. In Hamburg starb kurz nach der Einführung erzwungener Brechmitteleinsätze im Jahr 2001 ein Verdächtiger. Der Senat der Hansestadt hielt aber zunächst an dieser umstrittenen Methode fest. Auch in Bremen gab es 2004 einen Todesfall bei der Vergabe einer Brechsubstanz an einen mutmaßlichen Dealer.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 2006 die Praxis in Deutschland als "menschenunwürdige Behandlung". Einem Drogenkurier wurde wegen der nicht "zwingend erforderlichen" Vergabe von Brechmitteln ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro zugesprochen. Nach der Straßburger Entscheidung wurde die bisherige Praxis in Hamburg, Berlin und Niedersachsen gestoppt, beziehungsweise ausgesetzt. In Bremen sollen Brechmittel mutmaßlichen Dealern nur noch auf freiwilliger Basis verabreicht werden.

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