Die Beratung lässt sich nur als IGeL abrechnen

Im Modellprojekt Patientenverfügung in Rheinhessen tragen Kassen die Kosten nicht - Patienten zahlen selbst.

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Dr. Peter Wöhrlin: Das erste Beratungsgespräch für die Patientenverfügung dauert 45 Minuten.

In das neue Gesetz zur Patientenverfügung ist der einzige Entwurf eingegangen, der keine GKV-Leistung vorsieht. Das sehr ausführliche Beratungsgespräch zur Patientenverfügung lässt sich daher nur als IGeL abrechnen. Im Modellprojekt Patientenverfügung der Bezirksärztekammer Rheinhessen machen Ärzte vor, wie es geht. Bei dem Modellprojekt sind mindestens zwei Gesprächskontakte vorgesehen. Das erste Gespräch dauere meist etwa 45 Minuten, so Dr. Peter Wöhrlin, Neurologe, Psychiater und Palliativmediziner aus Mainz. Das Ergebnis ist ein Entwurf, den der Patient mit nach Hause nimmt und noch einmal überdenkt. Außerdem fügt er seine persönlichen Wertvorstellungen hinzu.

Im zweiten Gespräch wird die Endfassung festgelegt und diese unterzeichnet. Dazu müsse man mit etwa 30 bis 45 Minuten rechnen.

Im Modellprojekt werde nach GOÄ analog zur Psychotherapie mit bis zu 2,3-fachem Satz abgerechnet, erklärt Wöhrlin. Die Vergütungsregelung wird den Patienten vor dem Gespräch schriftlich ausgehändigt.

Erstes Beratungsgespräch: Ziffer A 860 (Erhebung einer biografischen Anamnese mit einer Bedingungs- und Funktionsanalyse des bisherigen Krankheitsgeschehens mit schriftlicher Aufzeichnung; bis zu 123,34 Euro) sowie Ziffer A 849 (Verbale Intervention im Rahmen der umfassenden Beratung; bis zu 30,83 Euro).

Zweites Beratungsgespräch: Ziffer A 849 (30,83 Euro); Ziffer A 5 (Untersuchung und Feststellung der für die Erstellung der Verfügung geforderten notwendigen Einsichtsfähigkeit und freien Willensbildung; 10,72 Euro) sowie Ziffer A 80 (Erstellung und Ausfüllung der Patientenverfügung, Aushändigung des Exemplars für den Patienten sowie der Archivierung des Ärzteexemplars; 40,23 Euro).

Somit kommen 235,95 Euro an Gesamtkosten für die Patientenverfügung zusammen. (ug)

Lesen Sie dazu auch: Patientenverfügung - ein Fall für den Hausarzt

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