E-Card: Auch ohne Passbild besteht Leistungsanspruch

NEU-ISENBURG (reh). Patienten, die sich weigern, der Krankenkasse ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zukommen zu lassen, können zur Strafe nicht von der ärztlichen Versorgung ausgeschlossen werden. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler (Die Linke).

Veröffentlicht:
eGK mit Passbild - aber es geht auch ohne.

eGK mit Passbild - aber es geht auch ohne.

© imagebroker / imago

Zwar weist die Bundesregierung zu Recht darauf hin, dass gesetzlich Versicherte gemäß Paragraf 15 Absatz 2 SGB V verpflichtet sind, vor einer ärztlichen Behandlung ihre Versichertenkarte und künftig die eGK in der Praxis vorzulegen.

Doch, "könnten Versicherte dieser Pflicht nicht nachkommen, sehen vertragliche Regelungen zwischen Ärzten bzw. Zahnärzten und Krankenkassen (Bundesmantelverträge) Ersatzverfahren vor". Das sei allerdings mit einem höheren Aufwand auch für die Versicherten verbunden.

Eine gute Möglichkeit für eGK-Skeptiker, mit nicht mehr als der Verweigerung des Passfotos die Einführung der Gesundheitskarte zu verzögern oder gar komplett zu verhindern - so zumindest lautet die Einschätzung von Vogler.

Sie könne sich gut vorstellen, dass eine ganze Reihe von Versicherten gerne bereit sei, diesen höheren Aufwand auf sich zu nehmen. Doch dazu muss es gar nicht unbedingt kommen, denn die KBV als Ärztevertretung hat im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) längst geregelt (Paragraf 19 Abs. 2), dass solange die Patienten noch keine eGK haben, sie die bisherige Krankenversichertenkarte vorlegen müssen. Erst wenn diese Alternative fehlt, wird das Ersatzverfahren angewandt.

Das macht zwar mehr Aufwand fürs Praxisteam, aber für die Patienten hält sich auch hier der Aufwand eher im Rahmen. Die Praxis muss gemäß Anlage 4a BMV-Ä und EKV (Ersatzkassenverfahren) folgende Daten aus der Patientendatei oder durch Nachfrage beim Versicherten erheben: die Bezeichnung der Krankenkasse, der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, der Versichertenstatus, die Postleitzahl des Wohnortes und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer.

Diese Daten sind bei der Abrechnung und der Ausstellung von Vordrucken anzugeben. Der Patient hingegen muss kaum mehr tun, als fehlende Auskünfte zu geben und die Daten mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

Welche Strafen die Kassen aber nun Versicherten, die sich vehement weigern, ein Passbild bereitzustellen, auferlegen dürfen, dazu äußert sich die Bundesregierung nicht.

Bislang versuchen es die gesetzlichen Krankenversicherer aber auch eher mit gutem Zureden: Ist kein Foto zur Hand, sollen bei der AOK die Bilder zum Beispiel auch in Fotoautomaten in den Geschäftsstellen gemacht werden können.

Lesen Sie dazu auch: Kassen geben bei der E-Card Gas

Ihr Newsletter zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Dr. Karlheinz Bayer 25.08.201116:17 Uhr

Überwachungsstaatsmentalität!

Ich bin Mitglied der GEK. Ich zahle Beiträge. Wenn die GEK von mir verlangt, daß ich eine E-Card mit Paßbild haben muß, um weiter Leistungen zu bekommen, die in meinem Vertrag mit der GEK geregelt sind, dann war ich Mitglied bei der GEK. Definitiv werde ich als Mitglied mich nicht zu Gängeleien verführen lassen, die ich als Arzt von Grund auf ablehne.
Wo sind wir hingekommen mit der E-Card!
Stoppt den Sch...
( z.B. ... wachsinn )

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. Tino Großmann, Senior Vice President Connectivity bei der CompuGroup Medical

© CGM

„ÄrzteTag extra“-Podcast

„Die eAU wird der entscheidende Meilenstein sein“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: CompuGroup Medical
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel