Start 1.April 2020

EBM ist fertig – KBV plant schon die nächste Runde

Die EBM-Reform ist geschafft. Mit dem 2000 Seiten starken Werk soll die sprechende Medizin aufgewertet werden.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Start frei für die nächste EBM-Verhandlungsrunde, die laut KBV auch keine Nullrunde mehr sein soll.

Start frei für die nächste EBM-Verhandlungsrunde, die laut KBV auch keine Nullrunde mehr sein soll.

© Stefan Yang / Fotolia

Berlin. Frisches Geld für die Ärzte fließt nicht. Gleichwohl gibt es Gewinner der am Mittwochabend beschlossenen Neuausrichtung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Details werden noch unter Verschluss gehalten. Bekannt ist, dass das hausärztliche Gespräch künftig mehr einbringt als bisher. Das gilt laut einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband auch für Gespräche von Psychiatern und Neurologen. Start der neuen Bewertungsgrundlage ist der 1. April 2020.

„Gerade das Patienten-Arzt-Gespräch und die persönliche Untersuchung haben für den Erfolg einer Behandlung eine herausragende Bedeutung“, kommentierte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, am Donnerstag das Verhandlungsergebnis.

„Die sprechende Medizin konnten wir aufwerten, insgesamt strukturelle Änderungen auf das Nötigste begrenzen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Zuvor hatte Gassen im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ leichte Einbußen für technische Fächer angekündigt.

Weitere EBM-Runde geplant

Die Reform geht zurück auf einen Beschluss des Bewertungsausschusses von 2012 und stand unter der Vorgabe, ausgaben – und punktsummenneutral abzulaufen. „Die damals vereinbarte Punktsummenneutralität ist unbefriedigend“, sagte KBV-Chef Gassen nach Abschluss der Verhandlungen. Er kündigte eine weitere EBM-Runde an.

Die Vertreterversammlung der KBV hatte am vergangenen Freitag beschlossen, keine Nullrunde mehr zu akzeptieren. Er gehe davon aus, dass sich die Kassenseite Gesprächen nicht verschließen werde.

Reformbausteine

  • Arzt-Patienten-Gespräch wird gegenüber technischen Leistungen gestärkt.
  • Die Reform ist „ausgaben- und punktsummenneutral“, frisches Geld für Ärzte gibt es nicht.
  • Strittige Punkte wie die Vergütung der Hausbesuche sollen in einer neuen EBM-Runde geklärt werden.

Der jetzt erzielte Durchbruch gelang auch, weil strittige Themen ausgeklammert wurden. Die sollen nun nächstes Jahr erneut aufgegriffen werden. Aus Sicht der Vertragsärzte gehören dazu das Ambulante Operieren und die Sachkostenpauschale. Unter dem Diktat der Punktsummenneutralität sei dies allerdings nicht zu machen, betonte Gassen.

KBV fordert 117.060 Euro Arztlohn

Nicht nur die fachärztliche Seite des EBM war Gegenstand der Verhandlungen. Die Kassenseite hatte kurzfristig die Hausbesuche auf die Agenda gehoben. Dafür wollten die Kassen mehr ausgeben, dies aber mit der Versichertenpauschale verrechnen. „Das konnten wir nicht akzeptieren“, sagte der hausärztliche Vorstand der KBV Dr. Stephan Hofmeister. Deshalb wurde dieses Thema vertagt.

Die Vertragspartner wollten sich nach den Verhandlungen noch nicht zu Details äußern. Unklar ist somit auch, wie sich der „kalkulatorische Arztlohn“ im neuen EBM niederschlägt. Der „Ärzte Zeitung“ sagte Gassen, die KBV gehe mit einer Forderung von 117.060 Euro Arztlohn in die Verhandlungen. Mehr gehe nicht, da man die Säule der technischen Leistungen nicht allzu stark strapazieren wolle.

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Kommentare
Dr. Schätzler 13.12.201910:29 Uhr

Der Berg "kreißte" - und gebar ein kleines Mäuselein!

Wenn diese EBM-Reform angeblich die sprechende Medizin aufwerten soll, um wegen der Kostenneutralität gleichzeitig Honorarkürzungen bei technischen und sonstigen Leistung umzusetzen, sind die 2000 Seiten des Vertragswerks nicht mal das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde.
Details werden wohl zu Recht noch unter Verschluss gehalten. Sonst könnte KBV-Chef und Kollege Dr. med. Andreas Gassen nicht als "Fake-News" behaupten: „Die sprechende Medizin konnten wir aufwerten, insgesamt strukturelle Änderungen auf das Nötigste begrenzen“.
Vergiftet ist auch der spitze Pfeil: „Gerade das Patienten-Arzt-Gespräch und die persönliche Untersuchung haben für den Erfolg einer Behandlung eine herausragende Bedeutung“, mit dem Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, als Juristin Medizinbildungs- und Versorgungs-fern das Verhandlungsergebnis glaubte kommentieren zu müssen.
Und wenn der Kollege Gassen der Ärzte Zeitung sagt, die KBV gehe mit einer Forderung von 117.060 Euro Arztlohn pro Jahr in die Verhandlungen, entspricht das bei 55 Stunden Wochen-Arbeitszeit einem kalkulatorischen Stundenlohn von knapp 41 Euro, abzüglich Steuern und 100% Sozialversicherungsbeiträgen für die Renten-, Kranken-, EU-, und BU-Versicherungen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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