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Embryonen-Streit

EU-Gericht stärkt Biotechnologie-Unternehmen

Unbefruchtete Eizellen, die sich nicht zu einem Menschen entwickeln können, sind nach EU-Recht nicht als menschliche Embryonen anzusehen. Das hat der Gerichtshof der EU heute entschieden.

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Nur ein Embryo, der sich zu einem Menschen entwickelt, steht unter Schutz.

Nur ein Embryo, der sich zu einem Menschen entwickelt, steht unter Schutz.

© smitt / iStock / Thinkstock

LUXEMBURG. Nur ein Organismus, der sich zu einem Menschen entwickeln kann, steht als Embryo unter Schutz. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt.

In einem Patentstreit sollen nun die britischen Gerichte prüfen, ob dies bei einer menschlichen Eizelle durch Parthenogenese möglich ist.

Verschiedene Unternehmen versuchen, durch Parthenogenese Stammzellen zu gewinnen. Die kanadische International Stem Cell Corporation (ISCO) hat beim britischen Patentamt hierzu verschiedene Patentanträge eingereicht.

Das Oberste Gericht fragt nun beim EuGH an, ob solche Patente zulässig sind. Der EuGH verweist nun auf sein Urteil aus 2011 zum deutschen Forscher Oliver Brüstle.

Damals hatten die Luxemburger Richter Patente untersagt, wenn sich ein Organismus zu einem Menschen entwickeln kann.

Nun ergänzte der EuGH umgekehrt, dass Patente zulässig sind, wenn dies nicht der Fall ist.

"Insoweit muss das britische Gericht prüfen, ob die Organismen, die Gegenstand der Anmeldungen von ISCO sind, (...) im Licht der von der internationalen medizinischen Wissenschaft als hinreichend erprobt und anerkannt angesehenen Kenntnisse die inhärente Fähigkeit haben, sich zu einem Menschen zu entwickeln", befanden die Luxemburger Richter. (mwo)

Az.: C-364/13

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