EuGH / Urteil

EU-Regeln zur Gentechnik erfordern Kennzeichnung von Lebensmitteln

Für Lebensmittel, die mit gezielter Mutagenese verändert wurden, gelten spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt. Das hat der EuGH aktuell bestätigt.

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Es gibt in Supermärkten keine Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen» (GVOs) zu kaufen, weil diese laut Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels die überwiegende Mehrheit der Verbraucher ablehnt. Das bleibt auch nach einem aktuellen EuGH-Urteil so.

Es gibt in Supermärkten keine Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen» (GVOs) zu kaufen, weil diese laut Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels die überwiegende Mehrheit der Verbraucher ablehnt. Das bleibt auch nach einem aktuellen EuGH-Urteil so.

© Gregor Fischer/dpa

LUXEMBURG. Neuere Gentechnikverfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter die geltenden EU-Regeln. Das erklärte das oberste EU-Gericht am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/16). Damit gelten für Lebensmittel, die mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert wurden, spezielle Kennzeichnungspflichten im Supermarkt.

Im konkreten Fall wollte ein französisches Gericht vom EuGH wissen, wie die europäischen Regeln zur Gentechnik auf bestimmte neue Verfahren anzuwenden sind. In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) definiert als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist. Allerdings sind ältere Mutagenese-Verfahren, die als sicher gelten, von den strengen GVO-Regeln ausgenommen. Dabei werden Änderungen im Erbgut erreicht, ohne dass fremde DNA eingefügt wird.

Französische Verbände hatten in ihrer Klage nun argumentiert, dass mit dem technischen Fortschritt neue Mutagenese-Verfahren entwickelt wurden, mit denen gezielte Mutationen in Genen möglich seien und die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten. Sie müssten daher speziell überprüft und gekennzeichnet werden.

Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation nun weitgehend. Mit den neuen Mutageneseverfahren erzeugte Produkte wiesen größere Risiken auf. Ziel der EU-Regelung sei es aber, grundsätzlich schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern. (dpa)

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