Urteil

Ehemaliger Uni-Arzt ohne Lehre kein „außerplanmäßiger Professor“

Ein ehemaliger Arzt einer Uniklinik wollte auch nach seinem Weggang einen Ehrentitel der Klinik tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte das jedoch ab: Eine wichtige Voraussetzung sei nicht erfüllt.

Veröffentlicht:
Hat ein Arzt ein Recht auf den außerplanmäßigen Professorentitel nach Weggang von der Klinik? Nein, urteilte ein Verwaltungsgericht in einem Fall aus Rheinland-Pfalz.

Hat ein Arzt ein Recht auf den außerplanmäßigen Professorentitel nach Weggang von der Klinik? Nein, urteilte ein Verwaltungsgericht in einem Fall aus Rheinland-Pfalz.

© [M] Production Perig / stock.adobe.com

Mainz. Ein Arzt und Hochschullehrer einer Uniklinik kann bei einem Wechsel an ein anderes Krankenhaus nicht mehr den Titel „außerplanmäßiger Professor“ beanspruchen. Denn dieser Titel soll eine Verbundenheit zu der Hochschule ausdrücken und setzt eine weitere Lehrtätigkeit voraus, wie das Verwaltungsgericht Mainz entschied.

Es wies damit einen früheren Arzt einer Uniklinik in Rheinland-Pfalz ab, der zehn Jahre lang auch an der Ausbildung der Studierenden beteiligt gewesen war. Vor einem geplanten Wechsel an eine andere Klinik beantragte er noch die Verleihung des Titels „außerplanmäßiger Professor“. Die Uni lehnte dies nach längerer Prüfung ab. Der Mediziner sei nicht mehr lehrend an der Uni tätig.

Dies hat das Verwaltungsgericht nun bestätigt. Voraussetzung für den Titel seien eine mehrjährige Bewährung in Forschung und Lehre sowie eine Lehrtätigkeit an der den Titel vergebenden Hochschule. Die Lehr-Voraussetzung sei hier nicht mehr erfüllt. Der Ehrentitel solle „eine besondere Verbundenheit mit der betreffenden Hochschule“ zum Ausdruck bringen. Dazu gehöre die Erwartung, dass ein außerplanmäßiger Professor der Hochschule „auch künftig weiterhin als aktives Mitglied angehört und in den akademischen Lehrbetrieb eingegliedert bleibt“.

Kommt es hierüber zum Streit, ist nach dem Mainzer Urteil nicht der Tag des Antrags, sondern der letzten Tag der mündlichen Verhandlung entscheidend. Hier habe der Arzt seit 2019 keine Vorlesungen mehr an der beklagten Uni gehalten und ihr dies auch nicht einmal angeboten. (mwo)

Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 15/21.MZ

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Unzureichende Ermittlungen“

Arzt von Mordvorwurf freigesprochen

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?