Niedersachsen

Ein Formular weniger für Psychologen

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HANNOVER. Die KV Niedersachsen (KVN) verzichtet seit dem 1. Quartal 2014 auf die Einreichung der Krankenkassen-Therapiegenehmigung (PTV7-Bescheid) bei Psychologischen Psychotherapeuten. "Es gibt so viele Formulare und Vordrucke, die den Praxisalltag unnötig belasten", begründete KVN-Vize und Hausarzt, Dr. Jörg Berling, den Verzicht.

Die Angaben über die Genehmigung in der Praxissoftware reichen der KVN aus, hieß es. Bisher mussten Psychotherapeuten die Genehmigungen der Kassen bei der Abgabe der Abrechnungsdaten mit einreichen.

"Mit dieser Maßnahme schaffen wir einen aus dem vergangenen Jahrhundert stammenden Anachronismus ab - nämlich die zusätzliche händische Erfassung und Prüfung von Daten, die sowieso von der Praxissoftware erfasst wird", sagte Berling.

"Bürokratiebelastung ist nach wie vor einer der wichtigsten Gründe, warum sich Ärzte und Psychotherapeuten nicht niederlassen wollen. Beim Ärztemonitor 2012 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben 57 Prozent der befragten Ärzte und Psychotherapeuten angegeben, nicht ausreichend Zeit für ihre Patienten zu haben", so Berling.

"Die Mediziner mit dem höchsten Verwaltungsaufwand waren in der Umfrage auch die unzufriedensten. Grund genug, den Bürokratieabbau konsequent anzugehen."

Auch der Sinn vieler Kassenanfragen sei Ärzten oft nicht erkennbar. "Bei einer begrenzten Vergütung kann nicht jede Anfrage kostenfrei erfolgen. Auch erscheint es oft zweifelhaft, ob der Arzt berechtigt oder gar verpflichtet ist, die Anfrage zu beantworten", sagte Berling. (cben)

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