Ein MVZ lebt nicht von selektiven Verträgen allein

Die Grenzen der Möglichkeiten von Selektivverträgen für eine Großpraxis hat ein MVZ in Magdeburg ausgelotet.

Von Nils Franke Veröffentlicht:

BERLIN. Sind Verträge der Integrierten Versorgung geeignet, sich aus Regelleistungsvolumen (RLV) und QZV zu befreien? Nein, sagte Dr. Hans-Hermann Ladetzki auf dem Jahreskongress des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren in Berlin. Er ist ärztlicher Leiter des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Herderstraße in Magdeburg und kann aus fünfzehnjähriger Erfahrung in der Vertragsgestaltung berichten.

Gut hat es nicht angefangen. 1996 schloss seine Gemeinschaftspraxis mit der AOK Sachsen-Anhalt und einem Hotel den ersten Vertrag. "In dem haben wir alles falsch gemacht, was man falsch machen kann", erläuterte der Chirurg. "Wir hatten alles, was es an Gegnern gibt, gegen uns. Die Kassen, die Kammer, die KV, die Berufsverbände." Nach einem Jahr verzeichnete die Praxis 100  000 DM Verlust. Die KV rechnete die Leistungen wegen der Hotelübernachtungen nicht als ambulante Leistungen ab. Dagegen geklagt habe man nicht. "Manchmal ist es besser, man geht neue Schritte und macht es besser."

Beim nächsten Anlauf seien von vornherein mehr Beteiligte eingebunden worden - Kooperation statt Separation. "Man sagt sehr schnell: Die bösen Kassen, die böse KV, und ich als Einzelkämpfer, wie soll ich denn dagegen ankommen." Doch obwohl scheinbar völlig ungleich, sei keiner mächtiger als der andere. "Wir haben ein Ziel: einen Vertrag abzuschließen und Patienten zu versorgen." Im Umgang mit Kassen stellte Ladetzki den Grundsatz auf: Ausdauer plus Beharrlichkeit gleich Erfolg. Vor allem die Denkweise der Kassen zu verstehen sei wichtig.

Heute leitet er, wie kürzlich berichtet, ein MVZ mit drei Gebäuden. Selektivverträge schließe die Einrichtung nur zu Durchblutungsstörungen. "Man muss eine gewisse Corporate Identity haben, das ist ganz entscheidend." Die Patienten sprächen von einer Venenklinik. 60 Prozent der Einnahmen deckt sein MVZ über Verträge, den Rest über RLV und QZV. Doch: Die Verträge böten mit ihrer begrenzten Laufzeit immer nur relative Sicherheit.

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