Transplantationsskandal

Eine Million Euro Entschädigung für Arzt

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BRAUNSCHWEIG. Das Land Niedersachsen muss einem in den Göttinger Transplantationsskandal verwickelten Chirurgen 1,1 Millionen Euro Haftentschädigung zahlen. Das entschied am Freitag das Landgericht Braunschweig.

Es gab damit der Klage des früheren Leiters der Transplantationschirurgie am Göttinger Uni-Klinikum weitgehend statt. Der heute 52-jährige Arzt hatte 2013 elf Monate in Untersuchungshaft verbracht. Später wurde der Haftbefehl gegen 500.000 Euro Kaution ausgesetzt.

Das Landgericht Göttingen hatte ihn im Mai 2015 vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge im Zusammenhang mit vermeintlichen Manipulationen bei der Organvergabe freigesprochen. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Freispruch.

Arzt freigesprochen

Niedersachsen hatte dem früheren Oberarzt lediglich eine Entschädigung von 8500 Euro gezahlt. Das Landgericht verwies indes darauf, dass dem Chirurgen aufgrund des Freispruchs eine Entschädigung für alle Vermögensschäden zustehe, die ihm durch die Untersuchungshaft entstanden seien. Dabei seien auch eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, Verdienstausfall und entgangener Gewinn zu berücksichtigen.

Der Chirurg hatte angegeben, dass er aufgrund der Haft eine ihm zugesagte Stelle in Jordanien mit einem Monatsgehalt von 50.000 US-Dollar nicht habe antreten können. Der ärztliche Leiter der Klinik in Jordanien hatte dies als Zeuge vor Gericht bestätigt. Es bestünden keine Bedenken gegen dessen Glaubwürdigkeit, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Arzt wollte ferner 35.700 Euro Anwaltskosten ersetzt bekommen, die durch seine Verfassungsbeschwerde gegen die Inhaftierung entstanden seien. Diese Forderung wies das Landgericht zurück. Eine Verfassungsbeschwerde sei kein ordentliches Rechtsmittel, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden. Die Anwaltskosten seien daher nicht entschädigungspflichtig. (pid)

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