Einigung: 790 Punkte für die U7a

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NEU-ISENBURG (juk). Auf eine Bewertung für die neue Kindervorsorgeuntersuchung U7a haben sich die Ärzte- und Kassenvertreter im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses geeinigt. Für die Untersuchung zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat (neue Ziffer 01723) können Ärzte 790 Punkte abrechnen.

Die Einigung kam für die Beteiligten selbst überraschend zustande. Vorher hatte es um die Bewertung mit den Kassen ein äußerst zähes Ringen gegeben. Von Beginn an war es das Ziel, mehr Punkte für die U7a herauszuhandeln als für die übrigen U-Untersuchungen, um damit auch den Test auf Sehstörungen angemessen zu berücksichtigen. In dem Entwurf für den Beschluss waren ursprünglich 980 Punkte vorgesehen.

Lesen Sie dazu auch: Kleiner Punktevorteil für die neue U7a

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