BSG

Einmal-Instrumente nicht gesondert abzurechnen

KASSEL (mwo). Im Rahmen einer Koloskopie kann eine Einmal-Polypektomieschlinge nicht abgerechnet werden, da sie als Sprechstundenbedarf nicht verordnungsfähig ist , urteilte das Bundessozialgericht (BSG).

Veröffentlicht:

Mit der entsprechenden Gebührenposition sei die Verwendung einer Mehrfachschlinge abgegolten. Hygienisch sei dies unbedenklich.

Daher sei es nicht zulässig, Einmal-Instrumente gesondert abzurechnen.

Az.: B 6 KA 34/11 R

Mehr zum Thema

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Deutscher Ärztetag

G-BA-Chef Hecken: Mit der Selbstverwaltung reden, nicht über sie!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Deutscher Ärztetag

G-BA-Chef Hecken: Mit der Selbstverwaltung reden, nicht über sie!