Bundessozialgericht

Elterngeld: Die Crux mit den „laufenden“ Bezügen

„Sonstige Bezüge“ wie Provisionen finden in die Berechnung eines Elterngeldanspruchs keinen Eingang, hat das Bundessozialgericht entschieden.

Veröffentlicht:
Die Elterngeldberechnung hat ihre Tücken – auch Arbeitgeber müssen hier aufpassen.

Die Elterngeldberechnung hat ihre Tücken – auch Arbeitgeber müssen hier aufpassen.

© lilo / stock.adobe.com

Kassel. Wenn Mitarbeiter in Praxen, MVZ und Kliniken neben dem Grundlohn auch Provisionen erhalten, sollten diese, wenn möglich, „laufend“ mit dem Lohn ausbezahlt werden. Steuerlich und für die Kosten des Arbeitgebers spielt dies keine Rolle – aber nur dann werden auch die Provisionen bei der Berechnung eines künftigen Elterngeldes mit berücksichtigt, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

Im Streitfall hatte eine Steuerfachwirtin monatlich eine Provision zwischen 500 und 600 Euro bekommen. Ihre Chefin wies diese in ihren Lohnsteueranmeldungen als „sonstige Bezüge“ aus. Als die Frau ein Kind bekam, ließ die Elterngeldbehörde die Provisionen bei der Berechnung außen vor.

Grund ist, dass bei der Berechnung nur „laufende Bezüge“ berücksichtigt werden, „sonstige Bezüge, wie etwa das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dagegen nicht. Dabei ging das BSG bislang von einer engen Bindung an die Lohnsteueranmeldungen aus, um so den Elterngeldbehörden die Verwaltung zu vereinfachen.

Arbeitgebern droht Haftung für entgangenes Elterngeld

Davon rückte das BSG nun etwas ab. Denn Provisionen, die mit oder im Rhythmus des Grundlohns ausbezahlt werden, gelten auch steuerlich als „laufende Bezüge“. Die gegenteiligen Lohnsteueranmeldungen seien hier fehlerhaft gewesen. Wenn es Anzeichen für einen solchen Fehler gibt, sollen die Elterngeldbehörden dies künftig doch eigenständig prüfen.

Arbeitgeber sollten aber im allseitigen Interesse solche „laufend“ gezahlten Provisionen richtig als „laufende Bezüge“ ausweisen. Andernfalls könnten sie für entgangenes Elterngeld vielleicht sogar haften. Ähnlich hatte jedenfalls kürzlich das LAG Düsseldorf eine Haftung bei verspätet gezahltem Lohn bejaht. (mwo)

Bundessozialgericht, Az.: B 10 EG 3/19 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Unzureichende Ermittlungen“

Arzt von Mordvorwurf freigesprochen

Das könnte Sie auch interessieren
Prof. Dr. Claudia Traidl-Hoffmann und Dr. Michael Seewald

© Anatoli Oskin / Universität Augsburg; © AstraZeneca

Umfrage unter Ärzt:innen

Nachhaltigkeit wird Kernbestandteil verantwortungsvoller Medizin

Anzeige | AstraZeneca GmbH
Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

© Jennifer / stock.adobe.com

Zuwendung statt Rezept

Wege zu mehr Nachhaltigkeit in der Arztpraxis

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?