Hintergrund

Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr für Praxis-PC bestätigt, die bis 2013 Bestand hat.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Schön ist es nicht, das neue Urteil zu den Rundfunkgebühren.

Schön ist es nicht, das neue Urteil zu den Rundfunkgebühren.

© khz / shutterstock.com

Auch auf den Praxis-PC darf eine Rundfunkgebühr erhoben werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die Gebühr ab. Erfolglos hatten sie argumentiert, sie würden ihren Computer nicht zum Radiohören nutzen.

Seit 2007 gelten PC und auch internetfähige Handys als "Neuartige Rundfunkgeräte", weil mit ihnen über das Internet Rundfunkprogramme empfangen werden können. Die Gebühr von monatlich 5,76 Euro wird allerdings nur erhoben, wenn im selben Haushalt oder für den gleichen Betrieb nicht schon ein Radio oder Fernseher angemeldet ist.

Daher sind vor allem Ärzte, Rechtsanwälte und andere Freiberufler betroffen, sowie Einzelhaushalte, etwa Studenten. Keine zusätzliche Gebühr wird erhoben, wenn Ärzte schon das Radio ihres beruflich genutzten Autos bei der GEZ gemeldet haben.

Die drei Kläger hatten keinerlei andere Geräte gemeldet und argumentierten, sie bräuchten Ihre Computer allein für Studium und Beruf. Dass man über das Internet auch Radio empfangen könne, sei eine "aufgedrängte Leistung", die sie nicht wollten und auch nicht nutzten.

Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, kommt es darauf jedoch nicht an. Wie bei herkömmlichen Radios und Fernsehern reiche es aus, wenn ein PC ohne großen technischen Aufwand zum Rundfunkempfang an das Internet angeschlossen werden kann.

Die Informationsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz seien nicht verletzt. Zwar greife die Gebühr in beide Grundrechte ein; die Länder dürften die Rundfunkgebühren aber typisierend gestalten, um mögliche Rundfunkhörer ohne aufwändige Einzelprüfung zu erfassen. Mit dem Gleichheitssatz sei die PC-Gebühr auf Dauer allerdings nur vereinbar, wenn sie sich "auch tatsächlich durchsetzen lässt".

Wohl auch in Kenntnis dieses Problems haben die Länder eine völlige Neuordnung der Rundfunkgebühren ab 2013 geplant, die erhebliche Änderungen und für Ärzte meist wohl eine Entlastung bringen wird.

Danach soll die Rundfunkgebühr nicht mehr von Art und Zahl der gemeldeten Empfangsgeräte abhängen. Stattdessen soll eine einheitliche Gebühr von höchstens 18 Euro monatlich pauschal je Haushalt erhoben werden. Damit sind alle der Wohnung zuzurechnenden Fernseher, Radios, PC und Handys abgedeckt, auch das Autoradio und im Gegensatz zu bisher auch Geräte, die sich in einem häuslichen Arbeitszimmer befinden.

Unternehmen sollen je Betriebsstätte zahlen, gestaffelt nach der Zahl ihrer Mitarbeiter. Für Arztpraxen und andere Kleinbetriebe oder Freiberufler mit nicht mehr als acht Mitarbeitern soll es einen ermäßigten Satz von einem Drittel des regulären Rundfunkbeitrags geben. Diese Gebühr wir also etwa in der Höhe von 5,76 Euro monatlich liegen, wie sie die GEZ bislang für ein Radio oder gegebenenfalls eben auch einen PC kassiert. Ab 2013 deckt diese Gebühr alle in der Praxis genutzten Geräte ab, auch das Radio im ersten beruflich genutzten Auto.

Wohngemeinschaften sollen immer nur noch einen Beitrag bezahlen. Die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung für Bafög-Empfänger bleibt nach den Plänen bestehen.

Az.: 6 C 12.09 und 6 C 21.09 (Anwälte), 6 C 17.09 (Student)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an