Erfolg im Streit um 116 b
DRESDEN (mwo). Im Streit um die Öffnung ambulanter Behandlungen für Kliniken hat eine weitere Kammer des Sozialgerichts Dresden die Zulassung einer Klinik außer Vollzug gesetzt. Denn im Hauptverfahren würden die klagenden Ärzte wohl erfolgreich sein, so die 18. Kammer (Az.: S 18 KA 10/10 ER); die Zulassung der Klinik greife wettbewerbsverzerrend in ihre Berufsfreiheit ein. Ähnlich hatte im September auch die 11. Kammer entschieden.