Kommentar zur PIP-Entscheidung

Erleichterndes Urteil

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Mit Erleichterung dürften vor allem die Ärzte das jüngste Urteil des Landgerichts Karlsruhe in Sachen Schadenersatzansprüche gegen Mediziner anlässlich des Einbringens von PIP-Brustimplantaten vernommen haben, die mittels dieser selbst vor geraumer Zeit bei Patientinnen Brustvergrößerungen vorgenommen hatten.

Als essenziell sah es das Gericht im konkreten Fall an, dass der beklagte Arzt 2007 - und damit zum Zeitpunkt der Patientenaufklärung und der Op - noch gar nichts von der wirklichen Beschaffenheit der CE-gekennzeichneten PIP-Implantate wissen konnte.

Denn erst drei Jahre später stoppten die französischen Behörden den Vertrieb der Medizinprodukte - nachdem sie von der teilweisen Verwendung billigen Industriesilikons erfahren hatten.

Auch allen anderen Ärzten dürfte der Richterspruch die Sicherheit geben, dass sie künftig in potenziell ähnlich gelagerten Fällen nicht zu Schadenersatz verurteilt werden, wenn die mangelhafte Beschaffenheit des von ihnen operativ eingebrachten Medizinproduktes erst im Nachhinein bekannt wird.

Das Urteil mahnt Ärzte aber auf der anderen Seite auch, stets die Meldungen der zuständigen Behörden zu Mängeln bei für sie relevanten Medizinprodukten im Blick zu behalten.

Lesen Sie dazu auch: PIP-Skandal: Kein Schadenersatz für Frau nach Silikonpfusch

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?