Hessen

Ermittlungen nach Tod von Kleinkind bei Op

Wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt die Staatsanwaltschaft nach dem Tod eines Kindes nach einer ambulanten Op gegen zwei Ärzte.

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Kassel. In einer Arztpraxis in Kassel ist Mitte April ein dreijähriger Junge nach einer Operation gestorben. Die Staatsanwaltschaft Kassel hat nach eigenen Angaben ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Ärzte wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet.

Demnach besteht der Verdacht, dass der Junge sich einer ambulanten Operation in den Räumen eines in Kassel praktizierenden Arztes unterzogen hatte. Das Kind wurde laut Staatsanwaltschaft unter Vollnarkose operiert. Daher sei ein Anästhesist hinzugezogen worden. Nach der Operation seien im Aufwachraum der Praxis Reanimationsversuche unternommen worden. Anschließend sei der Junge in ein Kasseler Klinikum gebracht worden, wo er schließlich am Folgetag starb.

Laut Staatsanwaltschaft wurde die Obduktion des Kindes angeordnet und durchgeführt. Das schriftliche Gutachten liege noch nicht vor. Da es sich zunächst um einen Anfangsverdacht gegen die beiden Ärzte handele, könnten derzeit keine detaillierteren Angaben gemacht werden. Zuvor hatte die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) über den Fall berichtet. (dpa/lhe)

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