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Arztbewertungsportale

Etappensieg gegen gekaufte Patientenvoten

Ein Bewertungsportal obsiegt in einem Prozess gegen einen kommerziellen Anbieter von Patientenvoten.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Kommerzielle Anbieter unlauterer Arztbewertungen im Internet sind der Branche ein Dorn im Auge. Nun hat der Münchener Anbieter Jameda, nach eigenen Angaben Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, vor dem Landgericht München einen Erfolg gegen die Five Star Marketing UG errungen.

Per einstweiliger Verfügung erwirkte die Arztempfehlung demnach, dass Five Star "ab sofort Bewertungspakete für Jameda weder bewerben noch verkaufen darf, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen, dass die Entgeltlichkeit der Bewertung bei deren Veröffentlichung offenzulegen ist und dass Jameda Bewertungen, für die ein geldwerter Vorteil angenommen wird, nicht veröffentlicht", teilte das Unternehmen vor Kurzem mit.

Die monierten bestellten Bewertungen seien von bezahlten Bewertern erstellt worden, heißt es. Voten, für die eine geldwerte Gegenleistung angenommen wurde, sind laut den hauseigenen Nutzungsrichtlinien jedoch nicht gestattet, versichert Jameda. Deshalb würden die Bewertungen von einem technischen Prüfalgorithmus herausgefiltert und somit nicht veröffentlicht.

"Online-Arztempfehlungen stellen nur dann einen Mehrwert dar, wenn sie fair und authentisch sind und ohne geldwerte Gegenleistung erstellt wurden. Aus diesem Grund betreibt Jameda einen sehr hohen Aufwand zur Qualitätssicherung und scheut auch nicht, rechtliche Schritte gegen unlautere Dienstleistungen einzuleiten", kommentiert Jameda-Geschäftsführer Fritz Edelmann. (maw)

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