Europäische Gerichtshof bestätigt Urlaub für Dauerkranke

LUXEMBURG (mwo). Arbeitnehmer erwerben auch dann Urlaubsansprüche, wenn sie in einem Kalenderjahr durchgehend krank waren.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine gegenteilige Regelung in Frankreich gekippt. Dort entstanden Urlaubsansprüche nur dann, wenn der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr mindestens zehn Tage gearbeitet hat.

In Deutschland gibt es keine vergleichbare Regelung.

Az.: C 282/10

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