Korruption

Fällt der Berufsrechtsverweis?

Die Chancen stehen gut, dass im Zuge der Gesetzgebung zum Anti-Korruptionsgesetz der Einspruch gegen die Verknüpfung berufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten mit dem Strafrecht doch noch Gehör findet.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Berufsrechtlich gesetzte Normen dürfen nach Ansicht vieler Rechtsexperten nicht von strafrechtlichen Sanktionen flankiert werden.

Berufsrechtlich gesetzte Normen dürfen nach Ansicht vieler Rechtsexperten nicht von strafrechtlichen Sanktionen flankiert werden.

© Friso Gentsch / dpa

BERLIN. Wird der umstrittene Passus im Anti-Korruptionsgesetz, wonach Bestechung und Bestechlichkeit auch im Zusammenhang mit der Verletzung berufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten strafrechtlich verfolgt werden sollen, gestrichen? Darüber wird unter Rechtspolitikern der Koalition derzeit ausgiebig diskutiert.

Eine Entscheidung sei bis dato noch nicht gefallen, bestätigte auf Anfrage das Berliner Büro des CDU-Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak. Luczak ist stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag und Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für das Anti-Korruptionsgesetz.

Auch eine eindeutige Tendenz, die Meinungsbildung der Parlamentarier betreffend, sei noch nicht zu erkennen, heißt es weiter. Es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass die fragliche Formulierung aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen wird.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Nach der Expertenanhörung Ende vorigen Jahres seien erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verknüpfung von Strafrecht und Berufsrecht deutlich geworden.

Luczak selbst hatte in einem Positionspapier im Anschluss an die Anhörung etwa auf das im Grundgesetz verankerte Bestimmtheitsgebot hingewiesen aber auch auf ein mögliches Legitimationsdefizit der berufsständischen Kammern, Strafbarkeitsrisiken im Endeffekt selbst zu definieren.

Darüber hinaus, so der CDU-Politiker, "darf es nicht dazu kommen, dass das gleiche Verhalten eines Arztes in einem Bundesland erlaubt, in einem anderen Land aber als Korruption strafbar ist".

Mit ähnlich lautender Argumentation hatte sich auch die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegen den Berufsrecht-Passus ausgesprochen.

Einen Terminfahrplan für die weitere Gesetzgebung gibt es den Angaben aus dem Büro Luczak zufolge nicht.

"Die Union möchte dieses Vorhaben aber gern noch im ersten Quartal dieses Jahres abschließen", heißt es wörtlich. - Voraussichtlich Ende Februar wird sich auch der Bundesrat noch einmal mit dem Gesetzentwurf befassen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus