Finanzhof begrenzt Restaufbewahrungszeit

MÜNCHEN (mwo). Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen können Ärzte steuerwirksame Rückstellungen bilden. Der Bundesfinanzhof (BFH) begrenzte aber deren Höhe.

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Ein Apotheker hatte die Aufbewahrungskosten mit jährlich 1070 Euro beziffert. Für die zehnjährige Aufbewahrungsfrist bildete er eine Rückstellung von 10.700 Euro.

Doch nicht alle Unterlagen im Schrank müssen dort zehn Jahre bleiben, so der BFH. Zu Recht habe das Finanzamt nur eine "durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren" berücksichtigt.

Az.: X R 14/09

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