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Fiskus erkennt bis zu 1250 Euro fürs Arbeitszimmer an

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NEU-ISENBURG (reh). Bis zu 1250 Euro, so viel erkennt der Fiskus problemlos als Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer an. Zumindest so lange, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung für den steuerlichen Umgang mit den Arbeitszimmern in der privaten Wohnung getroffen hat. Das geht aus einem aktuellen Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen hervor (BMF Schreiben Nr. IV A 3 - S 0338/07/10010-03).

Grund für das Schreiben ist der erst wenige Wochen alte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Juli 2010, Az.: 2 BvL 13/09, wir berichteten), mit dem die Karlsruher Richter das seit 2007 geltende Abzugsverbot für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt haben. Bis der Gesetzgeber eine neue Regelung findet, soll laut BMF nun die Festsetzung der Einkommensteuer und die gesonderte Feststellung von Einkünften spätestens ab dem 10. September 2010 bezüglich der Aufwendungen fürs Arbeitszimmer vorläufig erfolgen. Dabei sollen nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorläufig bis zur Höhe von 1250 Euro berücksichtigt werden. Allerdings nur, wenn dem Steuerpflichtigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit neben dem häuslichen Arbeitszimmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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