Bayern

Förderung für Nachwuchsärzte wird ausgebaut

In Bayern können sich Ärzte über eine Erweiterung der Niederlassungsförderung freuen.

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MÜNCHEN. Mehr Fördermöglichkeiten bei Praxisübernahme oder -neugründung nicht nur im ländlichen Bereich erwartet Ärzte, die mit einer Niederlassung in Bayern liebäugeln. Denn die bestehenden Förderprogramme würden nun erweitert, berichtet die KV Bayerns (KVB).

Hintergrund ist, dass der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 21. Mai 2015 neue Beschlüsse in Bezug auf Unterversorgung und drohende Unterversorgung getroffen hat.

Zudem habe er bestehende Beschlüsse aufgrund aktueller Versorgungsentwicklungen überarbeitet, heißt es vonseiten der KV. Auf dieser Basis habe die KVB für die betreffenden Planungsbereiche inzwischen spezifische Förderprogramme aufgelegt.

Interessant ist, dass es insbesondere für Hausärzte auch in städtischen Regionen die Förderung gibt, denn planungsbereichsbezogene Förderprogramme sind derzeit in folgenden Gebieten ausgeschrieben:

  • Hausärzte: Feuchtwangen, Ansbach Nord, Selb, Vilsbiburg, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen, Ingolstadt Süd, Schweinfurt Nord, Spessart;
  • Hautärzte: Landkreise Haßberge und Neustadt / Bad Windsheim;
  • HNO-Ärzte: Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge;
  • Kinder- und Jugendpsychiater: Raumordnungsregion Oberpfalz-Nord;
  • Urologen: Landkreis Bad Kissingen;
  • Augenärzte: Landkreise Kronach und Kitzingen.

Die Praxisübernahme oder -neugründung wird dabei mit bis zu 90.000 Euro gefördert. Für die Errichtung einer Filialpraxis gibt es immerhin auch bis zu 22.500 Euro. Außerdem werden die Anstellung eines Arztes (mit bis zu 4000 Euro pro Quartal für maximal zwei Jahre) und die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistenz (mit 1500 Euro) finanziell gefördert.

Zusätzlich sind Zuschüsse möglich für Praxisfortführungen von Ärzten, die das 63. Lebensjahr bereits überschritten haben. (reh)

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