Wirtschaftlichkeitsbonus

Forderung nach Ausnahmeziffer für Post-Corona-Labor

Anders als Laborleistungen für COVID-19-Patienten schmälert Analytik bei Rekonvaleszenten den Wirtschaftlichkeitsbonus. Der Hartmannbund moniert, der Nachsorge würden damit Grenzen gesetzt.

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Berlin. Erlaubt das Laborbudget eine gute hausärztliche Versorgung rekonvaleszenter COVID-19-Patienten? Die Antwort des Hartmannbundes fällt eindeutig aus: Nein. Am Freitag appellierte der Ärzteverband an Krankenkassen und KBV, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab eine Ausnahmeziffer für Laborleistungen bei Post-Corona-Patienten einzurichten.

Laut Vorstandsmitglied Dr. Thomas Lipp, der in Leipzig eine Corona-Schwerpunktpraxis betreibt, ließen sich auch Patienten, die nur einen milden Krankheitsverlauf hatten, „einige Monate nach Abklingen der COVID-19-Infektion erneut untersuchen“. Denn noch sei nicht klar, welche Spätfolgen selbst glimpflich durchgestandene Infektionen haben können.

In seiner Praxis, rechnet Lipp vor, betrage der Laborfallwert 1,75 Euro je Patient und Quartal. „Gerade die Laborleistungen für Herz oder Nieren liegen jedoch um ein Vielfaches über diesen Sätzen, so dass Ärzte, die für Post-COVID-19-Patienten die entsprechenden Laborleistungen veranlassen, leicht riskieren, ihren Laborwirtschaftlichkeitsbonus zu verlieren.“

Insbesondere Hausärzte, heißt es weiter, die aufgrund wirtschaftlicher Inanspruchnahme bisher vom Laborbonus profitieren konnten, fühlten sich jetzt benachteiligt. „Und das nur, weil wir eine optimale COVID-19-Nachsorge im Interesse unserer Patienten betreiben möchten.“ Das könne auch nicht im Sinne der Kassen sein.

Wie ein Sprecher des Hartmannbundes auf Nachfrage erklärte, sei das Thema in Sondierungen zwischen Ärzteschaft und Kassenseite bisher noch in keiner Weise aufgegriffen worden. Mit der Forderung nach einer Ausnahmeziffer wolle man „den Stein ins Rollen bringen“. (cw)

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