Totgeburt in Leipzig

Freispruch für Hebamme

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Knapp fünf Jahre nach dem Tod eines Babys an der Uniklinik Leipzig ist eine Hebamme in zweiter Instanz noch nicht rechtskräftig freigesprochen worden.

Die 50-Jährige habe zwar 2008 vor der Geburt des kleinen Tony Fehler gemacht und Sorgfaltspflichten verletzt, urteilte das Landgericht Leipzig am Dienstag. Der Tod des Jungen wäre aber nicht vermieden worden, hätte die Frau diese Fehler nicht gemacht.

Die Mutter von Tony hatte in der Klinik einen Gebärmutterriss erlitten. Der Junge wurde noch mit einer Not-Op auf die Welt geholt, war aber schon hirntot. Die Eltern nahmen den Freispruch der Hebamme mit versteinerten Mienen auf.

Sie hatten immer erklärt, es gehe ihnen nicht um eine besonders harte Strafe für die Frau. Sie wollten aber wissen, wer Schuld am Tod ihres Babys trägt.Das Landgericht sah den Fall anders als das Amtsgericht Leipzig, das die Hebamme wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

Alle Beteiligten hatten gegen dieses erste Urteil Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft wollte auch einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung erreichen. (dpa)

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