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Erkältungszeit

GBA verlängert Telefon-AU erneut

Der unverändert fortdauernden Corona-Pandemie wegen hat der GBA die telefonische Krankschreibung (Telefon-AU) nun bis Ende März 2021 verlängert.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, die Möglichkeit zur Krankschreibung nach Telefonkontakt um weitere drei Monate bis Ende März 2021 zu verlängern. „Die Situation ist nicht besser geworden, da brauchen wir nicht viel zu diskutieren“, kommentierte der unparteiische GBA-Vorsitzende Professor Josef Hecken die Beschlussvorlage bei der öffentlichen Sitzung.

Zur Erinnerung: Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach ausschließlich telefonischer Anamnese gilt bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik. Die AU kann für bis zu 7 Kalendertage ausgestellt werden. Einmalig darf die AU nach erneuter telefonischer Anamnese um bis zu 7 Kalendertage verlängert werden.

Wichtig sei, betont der GBA, dass sich „die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen (müssen), ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist“. (cw)

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