Privatabrechnung

GOÄ-Novelle: Auch Gastroenterologen wollen Möglichkeiten der Faktorensteigerung nutzen

Geteiltes Leid ist halbes Leid: Die Gastroenterologen fordern ihre Kollegen auf, dem Appell der Dermatologen zu folgen, bis zur GOÄ-Novelle die Möglichkeiten der alten GOÄ besser auszuschöpfen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Aufgebrachte Patienten? Das kann in mancher gastroenterologischen Praxis bald der Fall sein, wenn der Inhaber oder die Inhaberin künftig gemäß Empfehlung des Berufsverbandes bei der Privatliquidation die Möglichkeiten der GOÄ mit Steigerungsfaktoren & Co konsequent nutzt.

Aufgebrachte Patienten? Das kann in mancher gastroenterologischen Praxis bald der Fall sein, wenn der Inhaber oder die Inhaberin künftig gemäß Empfehlung des Berufsverbandes bei der Privatliquidation die Möglichkeiten der GOÄ mit Steigerungsfaktoren & Co konsequent nutzt.

© mangostock / Fotolia

Ulm/Berlin. Nach dem Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD) steht mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) nun eine zweite Fachdisziplin auf, um von der Versorgungsbasis in den Praxen aus Druck auf die Fertigstellung der zu novellierenden Gebührenordnung für Ärzte zu machen. Anfang des Monats forderten die Hautärzte ihre Verbandsmitglieder konkret auf, bei privatärztlichen Abrechnungen nach der veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Steigerungsfaktoren bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu nutzen als den seit Jahren üblichen Regelsteigerungsfaktor 2,3.

Der bng-Vorsitzende Dr. Ulrich Tappe weist darauf hin, dass sich die Ärzteschaft seit Jahren bemühe, eine aktualisierte Version der GOÄ auf den Weg zu bringen. Dem Bundesgesundheitsministerium lägen ausgearbeitete Vorschläge vor. „Obwohl Minister Lauterbach die Notwendigkeit der Überarbeitung zugesteht, sieht er – aus politischen Gründen darf man unterstellen – offenbar keinen Bedarf, hier auch tatsächlich aktiv zu werden“, äußert Tappe den Unmut seiner Facharzt-Kollegen.

Steigerungen sollen im Rahmen des Begründbaren bleiben

„Wir sind gezwungen, die seit 1996 unveränderten Honorare der bestehenden GOÄ der aktuellen von Inflation und Kostensteigerungen geprägten wirtschaftlichen Situation in den dermatologischen Praxen anzupassen. Aus diesem Grund werden wir als Fachgruppe den Paragraphenteil der GOÄ künftig in seiner Lesart genau nutzen und von den Möglichkeiten einer Faktorensteigerung mit Begründung vermehrt und einheitlich Gebrauch machen“, lautete die Kampfansage von BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski in Richtung Lauterbachs Ministerium.

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„Als Magen-Darm-Ärzte können wir den Vorstoß unserer dermatologischen Kolleginnen und Kollegen nicht nur nachvollziehen, sondern wir unterstützen ihn nachhaltig und fordern unsere Verbandsmitglieder auf, ebenfalls alle gebotenen begründbaren Möglichkeiten der Faktorensteigerung zur Abrechnung anzuwenden“, verdeutlicht Tappe.

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Kommentare
Bernhard Seuling 13.03.202313:20 Uhr

Als ob sie da bisher freiwillig drauf verzichtet hätten...

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