Gaspreise: BGH stärkt Rechte der Verbraucher

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KARLSRUHE (dpa). Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt.

Die Karlsruher Richter erklärten die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam.

Az.: VII ZR 178/08 u. VII ZR 304/08

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