Masernschutz

Gericht bestätigt: Eltern müssen Gesundheitsamt Impfnachweis vorlegen

Bereits seit März 2020 gilt die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita- und Schulkinder. Um diese zu prüfen, dürfen Gesundheitsämter auch unter Androhung von Zwangsgeldern einen Impfnachweis fordern, so das OVG Berlin.

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Berlin. Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern – und dabei auch mit einem Zwangsgeld drohen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Die Bestimmungen seien „angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig“, begründete die Behörde.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Laut Masernschutzgesetz, das seit März 2020 in Kraft ist, gilt: Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in Kita oder Schule, den empfohlenen Impfschutz haben, oder per ärztlichem Attest belegen, dass die Erkrankung durchgemacht wurde.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt. (dpa/eb)

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