Masernschutz

Gericht bestätigt: Eltern müssen Gesundheitsamt Impfnachweis vorlegen

Bereits seit März 2020 gilt die Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita- und Schulkinder. Um diese zu prüfen, dürfen Gesundheitsämter auch unter Androhung von Zwangsgeldern einen Impfnachweis fordern, so das OVG Berlin.

Veröffentlicht:

Berlin. Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern – und dabei auch mit einem Zwangsgeld drohen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Die Bestimmungen seien „angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig“, begründete die Behörde.

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teils heftig gestritten. Laut Masernschutzgesetz, das seit März 2020 in Kraft ist, gilt: Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in Kita oder Schule, den empfohlenen Impfschutz haben, oder per ärztlichem Attest belegen, dass die Erkrankung durchgemacht wurde.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt. (dpa/eb)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Antikörper macht‘s möglich

Zähne einfach nachwachsen lassen – wie beim Hai?

Digitalisierung und Medikamente

Apotheker entwickelt eigene E-Rezept-App

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer