Masernschutzgesetz

Impfpflicht soll die entscheidende Wende bei Masern bringen

Über 20 Jahre haben sich Bund und Länder daran versucht, Masern in Deutschland zu eliminieren. Seit 1. März gilt nun die Impfpflicht. Erfolg garantiert?

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Masernschutz vorhanden? Eltern müssen das nun für ihre Kinder in Kita und Schule nachweisen.

Masernschutz vorhanden? Eltern müssen das nun für ihre Kinder in Kita und Schule nachweisen.

© Dr. Thomas G. Schätzler

Neu-Isenburg. Seit rund einem Monat greift das Masernschutzgesetz und damit auch die Masern-Impfpflicht. Großes Ziel der Regierung ist es, mit den strikteren Impfvorgaben die Infektionskrankheit in Deutschland endlich zu eliminieren. Ein Ziel, das seit über 20 Jahren verfolgt wird, doch alle vorhergehenden Maßnahmen, die eher auf Aufklärung setzten, waren nur bedingt erfolgreich.

Bereits im Juni 1998 hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) zu einem verstärkten Engagement bei der Reduzierung der Masernerkrankungen aufgerufen. Ein Jahr später wurden im sogenannten „Interventionsprogramm Masern, Mumps, Röteln (MMR)“ von Bund und Ländern erstmals Leitziele für eine Elimination der Masern festgelegt. Demnach sollte durch konsequentes Impfen die Maserninzidenz langfristig auf das von der WHO vorgegebene Ziel von unter einem Fall pro 1 000 000 Einwohner fallen.

Doch das gelang nicht. Im Jahr 2001 lag die Inzidenz pro eine Millionen Einwohner nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 73,8. Sie sank in den Folgejahren zwar deutlich, aber schwankte dabei zwischen einstelligen und zweistelligen Werten. 2009 etwa sank die Maserninzidenz auf sieben, 2011 schoss sie wieder auf 19,7 je eine Million Einwohner hoch.

Nationaler Aktionsplan gescheitert?

2012 veröffentlichten Bund und Länder dann den Nationalen Impfplan (NIP), indem sie das Ziel einer Masernelimination nochmals bekräftigten. Der Plan: Vor allem die Quote bei der zweiten Masernschutzimpfung sollte erhöht werden. Doch auch dies war nicht von Erfolg gekrönt, die Maserninzidenz sank 2012 zwar auf zwei, nur ein Jahr später (2013), lag sie aber schon wieder bei 21,6.

Wieder wurde nachgebessert: 2015 folgte unter der Federführung des Robert Koch-Instituts – als Fortschreibung des NIP – der „Nationale Aktionsplan 2015-2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland“. Gesundheitsminister Jens Spahns Vorgänger, Hermann Gröhe (beide CDU) trug ihn mit. „Die großen Masernausbrüche in Berlin und anderen Teilen Deutschlands in diesem Jahr machen deutlich, dass dringender Handlungsbedarf bei der Steigerung der Impfquoten besteht“, schrieb Gröhe im Vorwort. 2015 wurden vom RKI 2465 Masernfälle je eine Million Einwohner in Deutschland gezählt (Maserninzidenz: 30,1), der größte Masernausbruch seit 2006 (2308 Fälle je eine Mio. Einwohner). Der Aktionsplan sah tatsächlich konkrete, messbare Maßnahmen vor, die über Impfwerbung hinausgingen. So sollten die Impfquoten auch durch Erinnerungssysteme in den Praxen und eine stärkere Sensibilisierung der Ärzte als Multiplikatoren gesteigert werden.

Erstes Gesetz bereits 2015

Flankiert wurde der Aktionsplan vom Präventionsgesetz, das in wesentlichen Teilen Ende Juli 2015 in Kraft trat. Damit mussten Eltern beim Eintritt ihrer Kinder in eine Kita bereits einen Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorlegen. Allerdings waren Kitas nicht verpflichtet, das Gesundheitsamt über säumige Eltern zu informieren. Auch mit diesen Maßnahmen konnte das Ziel der Masernelimination nicht erreicht werden. 2017 lag die Maserninzidenz laut RKI bei 11,4 je eine Million Einwohner, 2018 bei 6,6.

Impfpflicht gilt auch fürs Praxispersonal

  • Auch Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen also in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz nachweisen.
  • Ärzte müssen diesen bei allen Praxismitarbeitern, die seit dem 1. März neu eingestellt werden, prüfen.
  • Übergangsfrist: Für Mitarbeitende, die bereits vor dem 1. März 2020 in der Praxis beschäftigt waren, gilt eine Übergangsfrist für den Nachweis bis zum 31. Juli 2021.

2017 wurde das Präventionsgesetz dann verschärft: Beratungsresistente Eltern sollten tatsächlich ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Zu wenig, fand Gesundheitsminister Jens Spahn 2018: „Es ist verantwortungslos, Kinder nicht gegen Masern impfen zu lassen oder eigene Impflücken hinzunehmen“, monierte er damals. „Wir brauchen bundesweit eine Impfquote von 95 Prozent für die zweite Impfung, damit diese ansteckende Virus-Erkrankung ausgerottet wird.“

Nun liegt alle Hoffnung auf dem Masernschutzgesetz, das seit 1. März dieses Jahres in Kraft ist. Seither müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in Kita oder Schule, den empfohlenen Impfschutz haben, oder per ärztlichem Attest belegen, dass die Erkrankung durchgemacht wurde. Da die Nachweispflicht – mit einer Frist bis zum 31. Juli 2021 – auch für Kinder gilt, die bereits zuvor eine Betreuungseinrichtung oder Schule besucht haben, dürfte auf die Praxen in den nächsten Monaten (nach der Coronazeit) einiges zukommen. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, droht dabei eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro.

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